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Autor Katrin K. am 22. Oktober 2009
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Familie

Kindergeld wird von HartzIV und Unterhaltsvorschuß abgezogen

Sehr geerte Frau von der Leyen,

Ich bin alleinstehend,alleinerziehend und gehe die Woche knapp 30 Stunden arbeiten.

Mein Kind ist neun Jahre alt und erhält seit 01.09.07 Unterhaltsvorschuß.Der Vater hörte von einem Tag auf den anderen auf ,für sein Kind zu zahlen.

Ich verdiene im Monat 512€ netto,bekomme vom Arbeitsamt für mich etwas über 100€ Zuschuß zum Lebensunterhalt und bekomme von unserer Miete 469,45€ einenZuschuß von 238€.

Mein Kind erhält 158€ Unterhaltsvorschuß mit Abzug volles Kindergeld ,
168€ Kindergeld was aber wiederrum die ARGE auch abzieht.

Im Grunde bekommt sie von dem staatlichen Kindergeld plus -minus null.

Da sie Anspruch auf Sozialleistung in Höhe von 251€ hat,wird ihe alles entgengerechnet(164€ Ki-geld + 158€ Unterhaltsvorschuß mit Abzug 168€ Kindergeld und was dann immer noch zuviel ist,wird wiederum bei mir noch einmal abgezogen.

Meine Frage besteht hierin warum mein Kind von dem staatlichen zustehenden Kindergeld eigentlich null Euro erhält?

Ich habe eine Rechnung erstellt ,die auch belegen kann:

Meinem Kind stehen im Jahr (158€Uh-vorschuß/168€Kindergeld was es laut Abzügen nicht hat =gesamt 3864€zu.Von Januar 09 bis genau 28.09.09 habe ich 3946,34€ für mein Kind ausgegeben(Schule,Essengeld,Bekleidung,Miete,Strom,Essen u alles andere bezahlt.

Da sind weder Freizeit,Möbelstücke,noch das Fahrrad was kaputt gegangen ist inbegriffen.

Durch die Situation habe ich zusätzlich einen Dispokredit aufnehmen müssen,da sonst das Geld zum Leben nicht reicht,was wieder Schulden bedeutet.

Und das schlimmste an der ganzen Situation ist,das Jugendamt hat einen vollstreckbaren Titel von mir erhalten um sich um den Unterhalt zu kümmern.

Ich war erst am Dienstag den20.10.09 um nachzufragen ob sich etwas ergeben hat,wo mir als Mutter lapidar geantwortet wurde,der Vater wäre HartzIV(war noch vor kurzem selbständig) und das Jugendamt würde sowieso nur das Geld für sich selbst eintreiben.

Sehr geehrte Frau von der Leyen,ist das denn gerecht,ein nichtzahlender Vater darf einen Selbstbehalt haben von 900€ ?

Was ist mit dem Kind und was ist mit mir als Mutter????

Wohlbemerkt das der Vater sich keinesfalls um sein Kind kümmert!!!!

Wenn ich länger arbeiten muß,kümmern sich meine beiden kranken Eltern um mein Kind,da auch die Hortöffnungszeiten nicht in meine Arbeitszeit passen,denn der Hort schließt um 17.00Uhr!

Ich als Mutter fühle mich verraten und mein Kind in seiner Entfaltung unterdrückt.

Einer Antwort und vieleicht auch einem Ratschlag sehe ich mit Interesse und etwas Hoffnung entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Selbst vom Amt für Familie und soziales habe ich als Antwort bekommen,,ich sollte doch froh sein überhapt so viel Geld für mein Kind zur Verfügung zu haben"!

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