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Autor Jörg Faßbach am 23. Oktober 2009
6946 Leser · 9 Stimmen (-9 / +0)

Familie

Refertilisierung

Sehr geehrte Frau Von der Leyen

Ich möchte Sie bitten , wenn es Ihnen möglich ist , mir eine Frage zu beantworten .

Sind die Kosten einer Refertilisierung , also die Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit des Mannes nach einer vorgerigen Sterilisierung , als Aussergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar ?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Faßbach

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