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Autor F. Frau Bauer am 26. Oktober 2009
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Familie

Inobhutnahmen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in einem Pressebericht haben wir gelesen, dass Sie ein neues Kindschutzgesetz vorgeschlagen haben, da in den letzten Jahren mindestens 10 Kinder an den Folgen von Misshandlungen gestorben sind.

Sie wollen praktisch diese, seit vielen Jahren gesetzeswidrige Praxis der Jugendämter, durch Gesetzesänderungen legalisieren?

Ihre Vorschläge:

1. Jugendämter sollen bei Familien Hausbesuche machen.
2. Die Ärzte brauchen Klarheit, wann sie Verdachtsfälle melden
dürfen.
3. Wenn Familien umziehen, soll nicht einfach die Akte
weitergeschickt werden, sondern es soll ein
Übergabegespräch mit den neuen Zuständigen stattfinden.

1. Wir haben seit Jahren davon Kenntnis, dass Jugendämter bereits Hausbesuche durchführen, wenn sie eine Meldung über Kindeswohlgefährdung erhalten. Kinder werden sogar aufgrund unwahrer Behauptungen Meldender brutal aus Familien gerissen. Diese
Verleumdungen werden häufig nicht überprüft und als „real“ übernommen.
Uns sind Fälle bekannt, da werden Kinder aus Familien genommen und zwar aufgrund
unwahrer Behauptungen durch Fachkräfte der Jugendämter. Trotz diesem gesetzes-
widrigen Vorgehen werden diese verantwortlichen Fachkräfte vom Staat geschützt.

2. Ärzte arbeiten seit langem mit dem Jugendamt zusammen. Nicht wenige von ihnen verfassen hinter dem Rücken der Eltern Berichte über eine angebliche Kindeswohlgefährdung. Diese Berichte erhalten die Jugendämter, ohne die Eltern darüber zu informieren. Eltern fallen dann aus allen Wolken, wenn das Jugendamt ihnen plötzlich die Kinder wegnimmt. Erfahren diese Eltern zufällig von diesen Berichten und möchten über deren Inhalt in Kenntnis gesetzt werden, werden ihnen diese Berichte in der Regel vorenthalten. Einerseits bekommen Eltern bei manchen Jugendämtern keine Akteneinsicht, andererseits werden von Jugendämtern Unterlagen über persönliche/private Informationen über Familien herumgereicht ohne Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes. Warum wird diese gesetzeswidrige Praxis erlaubt?

3. Wenn Jugendämter dazu verpflichtet werden bei Umzügen der Familien nicht bloß die Akten weiterzuleiten, sondern auch Übergangsgespräche zu führen, glauben Sie nicht, dass durch diese vermehrte Arbeit und die damit verbundene Neuschaffung von Planstellen das Haushaltsbudget bei der momentanen wirtschaftlichen Lage enorm strapaziert?

Sind Ihre Vorschläge nicht ein weiterer Ausbau eines Überwachungsstaates?

Glauben Sie, dass Ihre Art von Familienpolitik die Familienbildungen fördern oder eher behindern wird?

Wie viele Kinder sterben jährlich im Straßenverkehr? Sollten Sie Ihre Verbesserungsvorschläge nicht auf dieses Thema fokussieren?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Familieninitiative
Frau Bauer

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