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Autor Brigitte Morasch am 30. Oktober 2009
6423 Leser · 3 Stimmen (-1 / +2)

Kinder und Jugend

Unterhaltseintreibung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin seit 1995 alleinerziehende Mutter von 2 Kindern.
( Heute 19 +15 Jahre)
Unterhaltsvorschuss habe ich für beide bis zum 7 Lebensjahr erhalten.
Nachfolgende Anträge bei dem damaligen Sozialamt oder heute der ARGE wurden aufgrund meines Gehaltes immer abgelehnt. Der Vater meiner ältesten Tochter hat NOCH NIE Unterhaltt gezahlt und die zuständigen Jugendämter haben sich zur Eintreibung auch nicht groß eingebracht, was dazu führte, das ich einen Anwalt ( den ich Privat zahlen muss) einschalten musste.

Nun würde ich gerne den Unterhaltsrückstand für meine älteste Tochter eintreiben. Hier stoße ich auf allerhand Widerstände. Das heute zuständige Jugendamt behauptet, dass das damalige Jugendamt die Akte nur teilweise übermittelt hätte. Folge daraus es fehlt die Rechtswahrungsanzeige mit Zustellungsnachweis an den Vater. Nun kann der Titel " wahrscheinlich" (Auskunft des titulierenden Gerichtes) nicht umgeschrieben werden, da die Unterlagen fehlen.

Das heißt für mich , ich kann auch nichts eintreiben !!

Falls ich da überhaupt was eintreiben kann, da er offiziell nur 500 € verdient und sobald mein Anwalt ihn anschreibt , die Arbeit plötzlich immer weider verliert.
Auch das zuständige Sozialgericht, läßt sich nun seit Januar Zeit in der Sache zu ermitteln und es tut sich einfach nichts.

Können sie mir erklären, wie ich nun an das UNS zustehende Geld kommen soll ??
Auch wenn ich über dem Sozialhilfesatz liege ( und da liege ich nur knapp darüber) habe ich auf Grund von schulischen Ausgaben, Freizeitgestaltung meiner Kinder, Kleidung usw. so wenig Geld , dass wir uns noch nie einen Urlaub leisten konnten.

Wie gedenken sie in Zukunft mit solchen Vätern oder auch Müttern umzugehen ??
Ich habe es so satt, das diese Sachen immer auf dem Rücken der Mütter/Väter ausgetragen werden, die versuchen ihre Familie alleine zu ernähren. Ich erwarte mir Hilfe, kompetente Beratungsstellen und Sachbearbeiter bei denen man sich nicht wie ein Bettler vorkommt.
Jugendämter die kompetent an ihre Arbeit gehen und nicht nur frustierte, überlastete Angestellte haben.
Eine Rechtssprechung die das Recht der Alleinerziehenden stärkt und die die nichtzahlende Partei zu mehr verpflichtet.
Können sie das umsetzen ??

Wie soll ich ALLEINE die Ausbildungen meiner beiden Mädels finanzieren ??

Es wäre schön wenn sie die Fragen mal aufnehmen könnten und evtl. mal in ihre Überlegungen zur Unterstützung von Alleinerziehenden mit einfliessen lassen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Morasch

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