Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Maria Klein am 09. November 2009
7219 Leser · 6 Stimmen (-3 / +3)

Familie

Kompetenzengerangel der Leistungsträger

Familie, Arbeit und die Reglements der Ämter…..oder ein Leserbrief der anderen Art

Sehr geehrte Frau von der Leyen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Maria Klein, ich bin vierzig Jahre alt, allein erziehende Mutter von zwei Töchtern( 5 und 12 Jahre alt).
Mein Problem besteht darin, dass ich trotz Arbeitswillen keine Ausbildung oder Umschulung gewährt bekomme. Da ich in meiner Jugend keine Ausbildung antreten konnte, ist auch die Aufnahme einer Arbeitsstelle für ungelernte Kräfte derzeit unmöglich.
Die Problematik bezüglich einer Ausbildung resultiert zu einem großen Teil aus dem „Kompetenzengerangel“ zwischen der Arge Betzdorf und der Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

Meine frühere Tätigkeit als ungelernte Produktionsmitarbeiterin kann ich nur noch mit Einschränkungen ausüben.
Diese Einschränkungen sind jedoch so immens, dass eine Ausübung in diesem Berufsfeld fast unmöglich ist.
Folglich ist eine Ausbildung unumgänglich.

Die Rentenversicherung Rheinland-Pfalz verweigert jegliche Form von Ausbildung, sie würde jedoch einen Arbeitsplatz fördern, sobald ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist und der Arbeitsplatz in das Konzept der Rentenversicherung passt.
Rahmenbedingungen dieses Konzept sind mir jedoch unbekannt und werden wahrscheinlich erst im Ernstfall festgelegt, da sie mir nicht genannt werden können.

Die Arge Betzdorf darf mir lediglich eine Arbeitstelle anbieten, die zu meinem Rehabild passen würden, Weiterbildungen, Ausbildungen oder dergleichen obliegen nicht der Arge sondern der Rentenversicherung.
Sollte ich den Anspruch, welcher gegenüber der Rentenversicherung besteht ablehnen, darf mir die Arge alle Leistungen streichen, da ich verpflichtet bin alles zu unternehmen, damit die Leistungen der Arge nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen.
Jedoch darf die Arge im Umkehrschluss keine Leistungen im Bereich Schulung usw. anbieten, solange ich Ansprüche an die Rentenversicherungsanstalt geltend machen muss.

Selbst eine Ausbildungsförderung wird mir von beiden Seiten verweigert, die Rentenversicherung verweist stets auf Ihren Bescheid in dem nur eine Arbeitsplatzförderung stattfinden kann und die Arge Betzdorf verweist nur auf Ihren nicht vorhandenen Kompetenzbereich in diesem Falle hin.
Auch wäre eine kaufmännische Ausbildung im elterlichen Betrieb möglich.
Da es sich jedoch um ein Kleinunternehmen handelt ist dies finanziell schwer tragbar.
Mein Vorschlag hier eine Ausbildung zu absolvieren wurde von beiden Trägern abgelehnt, da ich fragte ob dies parallel zu meinen Leistungen von der Arge möglich wäre. Dies wurde von der Arge verneint, da ich in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünde und dadurch keinerlei Ansprüche auf ALG2 hätte, diese Situation könnte mir sogar als Schwarzarbeit ausgelegt werden.
Da soll ich lieber zu Hause sitzen bleiben, und weiter Leistungen beziehen. Ich möchte jedoch wieder in Lohn und Brot kommen. Egal wie.

Ich hoffe Sie verstehen mein Dilemma und können mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein

0

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.