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Kinder und Jugend
Kindergeldanrechnung bei Nichtbetreuung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin allein erziehend und erhalte das Kindergeld für 2 Kinder.
Der Vater der Kinder zahlt den Unterhalt abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
Er hat die Kinder seit 5 Jahren nicht gesehen und somit wird das abgezogene "Kindergeld" auch nicht für die Betreuungskosten der Kinder aufgewendet.
Jede Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderbonus 2009 dient ihm als Taschengeld und kommt den Kindern zur Hälfte nicht zugute sondern dem Vater.
§ 1612b BGB sagt, dass das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden ist:
"zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt"
im Umkehrschluss muss es doch dann heißen, dass die Hälfte, die nicht durch Betreuung ausgeglichen ist, auch nicht vom Unterhalt abgezogen werden kann.
D.h. dass ein nicht betreuender Elternteil auch keinen Anspruch auf Kindergeld erheben kann.
Selbst Rechtsanwälte scheinen überfordert.
Ich bitte um Aufklärung.
MfG
W.
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