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Autor H. Reinecke-Dubies am 26. Oktober 2009
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Familie

Anrechnung der Halbwaisen-Rente auf das Kindergeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

seit November 2006 bin ich verwitwet, meine 3 Kinder (heute 23, 21, 14) befinden sich in Schule, Ausbildung und Studium.
Der mittlere Sohn hat von Oktober 2006 bis September 2009 auswärtig ein duales Studium absolviert, bei dem er eine Ausbildungsvergütung erhalten hat.
Zusätzlich bekommen die Kinder eine Halbwaisenrente.
Bei der Beantragung des Kindergeldes für den o.g. Sohn wurde diese Halbwaisenrente als "Einkommen" angerechnet, und das Kindergeld wurde gestrichen - auch ein Einspruch meinerseits hatte keinen Erfolg.
Ich halte dieses Verfahren für ausgesprochen ungerecht, denn
meines Erachtens sind diese Halbwaisenrenten vergleichbar mit privaten Zuwendungen bzw. „Unterhaltsleistungen der Eltern“, die sonst vom Vater gekommen wären (der nun aber leider weder als Familienmitglied noch als Verdiener da ist). Entsprechende familiäre Unterhaltsleistungen werden ja schließlich bei anderen auch nicht im Ansatz berücksichtigt.
Meine Tochter hat im April eine Ausbildung begonnen, musste dafür auch 350 km weit umziehen - und ich warte schon jetzt darauf, dass mir auch deren Kindergeld gekürzt wird.
Meine Frage hierzu ist: Ist es Ihrer Meinung nach wirklich richtig und gerecht, bei Kindergeld-Anträgen die Halbwaisen-Renten als Einkommen zu betrachten?

Mit freundlichen Grüßen
H. Reinecke-Dubies

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