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Autor Diana M. am 24. Februar 2009
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Kinder und Jugend

Au Pair Taschengeld bar bezahlt

Hallo Frau von der Leyen,

ich habe ein konkrete Bitte. Wir sind beide Vollzeit berufstätig und haben uns ein Jahr nach der Geburt unserer ersten Tochter für eine Au Pair betreuung entschieden. Da das Au Pair kein Konto hatte war es naheliegend es bar zu bezahlen.

Nun haben wir vom Finanzamt den Bescheid bekommen, dass die Betreuungskosten bei uns nicht angerechnet werden, weil wir bar bezahlt haben. Jetzt fühlen wir uns benachteiligt, weil wir zwar die Kosten hatten, beide beschäftigt waren, aber wegen diesen einen Formfehlers für fast zwei Jahre keine Anrechnung erhalten.

Bitte lassen Sie doch eine Überweisungszahlung einfach als Bedingung für eine Au Pair Aufnahme vom Amt (arbeitsamt oder Ausländerbehörde) mit abfragen. Es waren soviele hier, die sich das Haus, das Zimmer angeschaut haben, viele Formulare die wir ausfüllen müssten etc. Wenn das als Bedingung erklärt wird, haben wenigstens die nachfolgenden Gastfamilien was von dem Gesetz zur Anrechnung von Betreuungkosten beim Au Pair.

Wir gehen wohl leer aus wie viele andere, die im Internet um Rat suchen, da man nachträglich das Konto nicht mehr anlegen kann.

Danke

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