Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Claudia Pfeffer am 13. Mai 2009
5692 Leser · 14 Stimmen (-3 / +11)

Kinder und Jugend

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Betreff meinen Enkelsohn Jonas geb. 08.08.2008
die Mutter von Jonas ist von heute auf morgen verschwunden mit dem Kind und keiner hat gewusst wo hin. sie Wohnte seit geburt des Kindes bei uns im Haushalt. weil wir nicht wussten wo sie abgeblieben ist habe ich mich ans Jugendamt gewendet.
Wie sich herausstellte wohnte sie bei ihrer Schwester und deren Freund in einem kleinen Appartment wir bekammen dann Jonas der sichtlich zerrstört war und sich über meine Anwesenheit sehr freute,
das Kind war phychisch am ende er hat drei Tage nur etwas gegessen und nur geschlafen bis er in etwa wieder Junge war den man kannte, mein Sohn hat das geteile Sorgerecht und hat sich bei der Frau am Jugendamt beschwert weil sie keinen bezug zu dem Kind hat, er wird weder von Ihr gewaschen noch sonst mit Ihm beschäfftigt es geht Ihr nur ums Geld , nach 6 Tagen stand für die Frau vom Jugenamt fest er wäre nur leicht verwarllost da kann man nicht machen das ist doch ein Witz oder ? Wären sie vorort hingegangen und hätten sich Wohnverhältnise Angeschaut hätten sie gesehen das sie in der Wohnung die sie vom Arbeitsamt bezahlt bekommt mit Müll im Schlafzimmerschrank voll ist und die ganze Wohnung verdeckt, unter anderen ein beissender geruch wie ein halbes Jahr Windeln gesammelt, mir geht es nur um den kleinen
das er wolhlbehütet auf wachsen kann das ist aber bei der Frau nicht möglich, ich habes mit Ihr 8 Monate versucht .
Wie sich herausstellte hat sie so viele Probleme mit sich selber und bekommt sie nicht in Griff, das heist sie war Magersüchtig und Selbstmord gefähret und hatte sogar eine Einweisung für die Psychatrie die sie nicht angetreten hat, sie wuchs in einem zerrstörten Elternhaus auf und der Vater Alkoliker und die Mutter hatte keinen bezug zu Ihre Kinder, der Schwester wurden vom Jugendamt die beiden Kinder auch abgeholt . Warum kann man das ganze nicht einfach wegen dem Kind etwas abkürzen den mein Sohn über Ihn lieber heute zu sich holen als morgen. Aber es muss erst was passien das er etwas machen kann das darf doch nicht sein und alle sagen das Wohl des Kindes aber das ist nicht so, er hat bis jetzt zwar keine körperlich Schäden aber für die Zukunft braucht er dann sein lebenlang einen Psychater oder das ist besser
als das er die Möglichkeit bekommt in einer ganz normalen Familie aufzuwachsen.Weil sie nicht einmal die Verantwortung für sich selber übernehmen kann.
Könnte Ihnen noch mehr berichten.
Meine Frage wie bekommt mein Sohn das Aufenthaltbestimmungsrecht?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus

Mit freundlichen Grüssen
Pfeffer Claudia

+8

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.