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Beantwortet
Autor Steffi Scheider am 10. Januar 2009
14955 Leser · 108 Stimmen (-35 / +73)

Kinder und Jugend

Ausbau der Kinderbetreuung gefährdet

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

der Rechtsanspruch auf Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren soll zu rund einem Drittel durch Tagespflegepersonen ermöglicht werden.

Nun haben aber die Neuregelungen, resultierend aus dem „Kinderförderungsgesetz“, bereits zuhauf bundesweit dafür gesorgt, dass viele Kolleginnen und Kollegen zu Beginn diesen Jahres ihren Beruf aufgrund der immensen finanziellen Einbußen aufgeben mussten. Viele Tagespflegepersonen werden im Laufe des Jahres nachziehen und ihre Tätigkeit einstellen.

Gut ausgebildete und sich stets fortbildendende Tagespflegepersonen wollen ihren Beruf nicht aufgeben! Im Gegenteil: Sie kämpfen um den Erhalt ihres Berufsstandes und möchten Sie unterstützen, bei Ihrem Vorhaben, den Rechtsanspruch für Betreuung der unter Dreijährigen zu realisieren.

Darum meine Frage: Warum gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen bei der Umsetzung des „Kinderförderungsgesetzes“ im Hinblick auf adäquate und leistungsgerechte Bezahlung, Förderleistungen und Qualifizierung, sowohl für private und öffentlich geförderte bzw. tätige Tagespflegepersonen, sondern warum können kommunale Regelungen in diesem Zusammenhang über die berufliche Zukunft als Tagesmami oder –papi entscheiden?

Sehr geehrte Frau von der Leyen, über die Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen – einerseits, damit meine Kollegen und Kolleginnen und ich ein wenig sorgenfreier in die berufliche Zukunft blicken können und andererseits, damit Eltern von Kleinkindern auf die reibungslose Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes und dem damit verbundenen Rechtsanspruch auf Betreuung der Kleinkinder setzen dürfen.

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Frankfurt am Main

Ihre Steffi Scheider
Kleine Kumpel Kindertagespflege

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 28. Januar 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Scheider,

ich möchte Ihnen zunächst sagen, dass ich beeindruckt bin, wie aktiv Sie sich für die Belange Ihrer Kolleginnen einsetzen. Kritik und die zahlreichen Hinweise von Menschen aus der Praxis helfen uns sehr in den Verhandlungen und Gesprächen mit den Ländern und Kommunen. Uns eint das gemeinsame Ziel: die Aufwertung des Berufs Tagesmutter und eine durchweg hohe Qualität der Kinderbetreuung, wie sie sich die meisten Eltern in unserem Land für ihre Kinder wünschen.

Ich kann nachvollziehen, dass viele Menschen, die zu sehr unterschiedlichen Tarifen in der Kindertagespflege beschäftigt sind, eine solche Lösung bevorzugen würden: Nach dem Grundgesetz hat der Bund aber keine Möglichkeit, ohne die Länder zu fragen, bundesweit einheitliche Standards für die Bezahlung von Tagesmüttern durchzusetzen. Der im neuen Kinderförderungsgesetz festgehaltene Kompromiss, der in langen Verhandlungen mit den Ländern gefunden wurde, sieht vor, dass Tagesmütter vor Ort künftig „leistungsgerecht“ bezahlt werden müssen. Die Kriterien, woran dieser Begriff anknüpft, nämlich Qualifikation der Tagesmutter, Zahl der betreuten Kinder, Förderbedarf und investierte Zeit, liefert das neue Gesetz gleich mit. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, dass notfalls auch Gerichte überprüfen können, ob die jeweilige Bezahlung angemessen ist oder nicht. Jetzt sind die Länder und Kommunen am Zug. Die Städte und Gemeinden brauchen gut qualifizierte Tagesmütter und sollten auch deshalb überlegen, die Gehälter angemessen anzuheben. Die Stadt München hat jetzt den Stundenlohn verdoppelt. Das ist der richtige Weg!

Ursula von der Leyen