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Autor Melanie Bumhoffer am 11. Juni 2009
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Familie

Bearbeitung Eltergeldanträge

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe eine Frage bzgl. der Bearbeitung von Elterngeldanträgen.
Ich fange am besten am Anfang an:
Nun es ist so unser Sohn ist am 30.03.09 geb. da ich einige komplikationen nach der Entbindung hatte, war mein Aufenthalt im Krankenhaus ein wenig länger als wohl geplant. Für mich auch kein Problem im Prinzip ... nur konnt ich mich dadurch auch erst danach um den Elterngeldabtrag kümmern (denn dafür benötigt man schließlich ebenfalls Bescheinigungen vom Arbeitgeber und der Krankenkasse- das dauert ja auch seine Zeit. ) Gesagt getan als alles beisammen war habe ich den Antrag auch abgegeben. Nachdem ich nach 4 Wochen immernoch nichts gehört hatte von unserer Elterngeldstelle, rief ich dort an und man sagte mir das aufgrund einer Unterbesetzung die Bearbeitung der Anträge derzeit bestimmt 2 Monate dauern würden. Ich finde das Eltergeld ein ganz tolle Sache, es war mit ein Grund dafür uns doch für ein Kind zu entscheiden.
Hier jetzt meine Frage:
Kann es sein das man solange auf die Bearbeitung warten "muss"?
Ich meine nur wie es sich vorgestellt wird, wovon soll in der zwischenzeit das Kind ernährt werden (mein Glück derzeit kann ich noch stillen), es braucht Pampers und die Kleidung wird beim zusehen kleiner. Klar kann man vieleicht erst seinen Dispo ausreizen aber ist das Sinn und Zweck des ganzen? Da half mir auch nicht der tröstende Satz der Sachbearbeiterin : "Sie bekommen es ja Rückwirkend bezahlt."
Die Überziehungszinsen bleiben trotzdem.
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Melanie Bumhoffer

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