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Autor Gerhard Konnegen am 18. August 2009
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Kinder und Jugend

Bearbeitungszeit von Widerspüchen in Kindergeldangelegenheiten

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

meine Lebensgefährtein hat für Ihren Sohn im Jahre 2008 Kindergeld bezogen. Bei der Prüfung des Kindergeldanspruches wurde dann seitens der Kindergeldkasse der Kindergeldanpruch aufgrund des Einkommens des Sohnes abgelehnt. Das Kindergeld für 2008 wurde zurückgefordert und eine Zahlung für 2009 verweigert. Nachdem das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung den Anspruch auf den Kinderfreibetrag anerkannt hatte, wurde gegen den Ablehungsbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Begründung des Widerspruches wurde zusammen mit allen notwendigen Unterlagen ca. Mitte März 2009 bei der Kindergeldkasse eingereicht. Bis heute ist noch kein Widerspruchsbescheid ergangen. In diesem Monat wird die letzte Rate der Rückzahlung fällig, die bisher unter dem Vorbehalt des Widerspruches gezahlt wurden.
Telefonische Rückfragen bei der Kindergeldkasse wurden unter Hinweis auf gesetzliche Bearbeitungsfristen von 6 Monaten und die Masse der vorgelegten Unterlagen und die allgemeine Arbeitsüberlastung ausweichend beantwortet.
Ich frage Sie daher, wie lange darf die Bearbeitung eines WIderspruches tatsächlich dauern? Gibt es gesetzliche Fristen?
Kann es sein, dass seitens einer Behörde, die für den Bürger arbeitet von vorherein daraufhin gewiesen wird, dass die Bearbeitung aufgrund der Gesetzeslage 6 Monate dauern dürfe.
Darf die Kindergeldkasse die Bearbeitung mit dem Hinweis verzögern, dass die von ihr selbst angeforderten Unterlagen zu umfangreich seien?
Ich würde mich freuen, wenn Sie zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen würden.
Vielen Dank bereits jetzt.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard Konnegen

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