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Autor Christine Meister am 20. April 2009
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Ältere Menschen

Benachteiligung von Frauen bei Rente durch Kindererziehung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich möchte Ihnen eine Frage stellen:

Wie sorgen Sie für Gerechtigkeit bei der Anrechnung von Kinderzeiten für die Altersrente der Frauen?

Frauen, die vor 1991 Kinder bekommen haben, bekommen pro Kind nur 1 Jahr als Kinderzeit angerechnet. Ab 1991 werden 3 Jahre pro Kind berechnet.

Vor 1991 gab es wesentlich weniger Möglichkeiten für Frauen mit Kindern, eine Ausbildung zu machen oder einen Arbeitsplatz zu finden, da die Kinderbetreuung noch nicht so gut ausgebaut war und es keine Teilzeitausbildungsplätze gab.

Mir wurde aufgrund der Alleinerziehung von drei Kindern eine Berufsausbildung durch das Arbeitsamt verweigert, mit der Begründung, es gebe ja niemanden, der im Krankheitsfall auf diese aufpassen würde und überhaupt wäre eine ganztägige Betreuung nicht möglich bzw. finanzierbar.
Als meine Kinder älter waren, wurde mir von gleicher Stelle eine Ausbildung verwehrt, weil ich jetzt "zu alt" wäre.

Als Geringqualifizierte Angestellte verdiene ich etwas mehr, als das Existenzminimum eines Bundesbürgers. Deshalb kann ich nicht privat für mein Alter vorsorgen.

Bei der Erziehung meiner Kinder habe ich viel Wert auf Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und der Umwelt gegenüber gelegt und ihnen im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten soviel wie möglich an Kultur nahegebracht.

Diese Erziehungsarbeit wird nun so gering eingeschätzt, dass nur 1 Jahr pro Kind dafür angerechnet wird für meine Altersrente. Wieviele Frauen mögen sich genauso missachtet fühlen in ihrer Erziehungsarbeit ? Meine Mutter, die vier Kinder großgezogen hat ist über diese Nichtanerkennung verbittert.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Meister

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