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Autor Nicole Hoffmann am 28. Juli 2009
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Familie

Berechnung Elterngeld bei Kurzarbeit

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe zum Thema Berechnung des Elterngeldes ein Frage.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind viele Menschen in Kurzarbeit. Dies ist grundsätzlich positiv, da man seinen Job wenn alles gut geht auch weiterhin behalten kann und man hat nur vorübergehend finanzielle Engpässe.

Leider ist es so, dass das Kurzarbeitgeld nicht mit bei der Berechnung des Elterngeldes als zu Grunde gelegtes Nettoeinkommen anerkannt wird. Das heißt, dass man im schlimmsten Fall für einige Monate gar kein anrechenbares Nettoeinkommen hat (bei Kurzarbeit Null) und das wirkt sich erheblich auf das Elterngeld aus.

Wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, ist man meistens schon im 3. Monat und kann erst dann aus der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit rausgenommen werden. Dann können gerade mal 4-5 Monate mit vollem Entgelt angesetzt werden.

Das finde ich ungerecht! Man hat als schwangere Frau bzw. zukünftiger Vater in Kurzarbeit doppelt Nachteile. Nicht nur während der Kurzarbeit ist die finanzielle Situation schlecht, sondern eben auch für die gesamte Zeit der Elternzeit. Und in dieser Zeit ist es so wichtig, sich um das Kind zu kümmern und sich nicht noch zusätzlich Sorgen ums Geld zu machen.

Es ist ja auch nicht so, dass Kurzarbeit "Ferien" sind. Man muss trotzdem abrufbereit sein, man nutzt die Zeit und bildet sich fort und man macht sich Sorgen, wie es in Zukunft weitergeht. Eigentlich ist in dieser Situation nicht an Nachwuchs zu denken. Oder doch?

Kann die Berechnung des Elterngeldes noch einmal für kurz arbeitende Eltern nicht angepasst werden?

Gekündigte Arbeitnehmer erhalten auch Arbeitslosengeld auf Grundlage des normalen Nettoentgeldes.

Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
N. Hoffmann

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