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Autor Martina Apel am 08. April 2009
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Familie

Betreuung meiner Mutter

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

seit 2 Jahren betreue ich meine Mutter nach Schlaganfällen und Demenzerkrankung. Sie hatte keine Vorsorgevollmacht und ich habe vom Amtsgericht die Betreuung in allen Aufgabenbereichen übernommen.
Wegen Vermögensveruntreuung wurde mir die Vermögenssorge im November 2008 entzogen, ohne daß ich je irgendwelches Geld von meiner Mutter unrechtmäßig verbraucht habe. Der Anlaß für das Amtsgericht war wahrscheinlich eine erforderliche Grundschuld-eintragung für die Thüringer Aufbaubank, die sie nicht genehmigt haben. Im Vorfeld wurde aber einem Anbau und Sanierung genehmigt. Die Rechtspflegerin meinte dazu: "Wenn Ihnen Ihre Wohnverhältnisse nicht aufreichen, kann doch Ihre Mutter ins Pflegeheim". Und das ist genau das, was meine Mutter nie wollte und jetzt auch nicht will.
Nach meinem Entzug der Vermögenssorge wurde vom Amtsgericht auch ein Einwilligungsbescheid gegen meine Mutter erhoben.
Meine Beschwerde hatte ich schon verfaßt, aber nun brauchte ich professionelle Hilfe. Die Rechtsanwältin wollte Akteneinsicht, diese war jedoch bis Ende Januar verschwunden.
Die Beschwerde reichte sie Anfang Februar ein und wir dachten, daß es alles wieder normal wird. In der nächsten Woche ist eine Anhörung über Betreuerwechsel. Im Schreiben für meine Mutter las ich, daß der Berufsbetreuer nun alles übernehmen soll. Er hat im Januar schon dem Amtsgericht mitgeteilt, daß meine Mutter ins Pflegeheim soll, anstatt in ihr Haus, bloß weil sie ihm einen Brief geschrieben hat, daß sie bei uns gefangen gehalten wird.
Sie neigt sehr dazu vieles negativ zu sehen, der Umgang mit ihr ist oft schwierig, sobald es nicht nach ihrem Willen geht.
Aber unsere Familie, bestehend aus Ehemann und 3 Söhne, bringen es nicht fertig, sie ins Heim zu geben, da sie vieles noch tun will, aber nicht mehr kann, wir lassen ihr weitmöglichst ihre Freiheiten.
Mit der Pflege wußten wir, was auf uns zukommt, der jüngste Sohn hat eine medizinischen Ausbildung als MTAF beendet; mit dem Umbau und Sanierung war unser ältester Sohn beauftragt; der Bauingenieur ist; der zweite ist Techniker und für Heizung und Sanitär zuständig.
Nur mit viel Eigenleistungen der gesamten Familie war in relativ kurzer Zeit der Umbau fertig, nur das Amtsgericht hat uns in finanzielle Nöte gebraucht, indem sie uns nur das Unterhaltsgeld von monatlich 300€ gaben, bis jetzt keine zusätzlichen Ausgaben.
Auch meine Mutter bekommt keinen Cent Taschengeld und seit Mitte November haben wir keinen Kontoauszug von dem Betreuer gesehen.
Es belastet unser Familienleben. Ich hoffe sehr, daß Sie als Tochter eines demenzkranken Vaters unsere Situation verstehen.
Sie, sehr geehrte Frau von der Leyen konnten ohne Probleme zu ihrem Vater ziehen. Warum geht das bei uns nicht?
Wie kommen wir aus dieser Sache heraus?
Wir haben doch nichts verschuldet, um so vom Amtsgericht bestraft zu werden, hier wohnen jetzt 3 Generation zusammen, meiner Mutter geht es gut, aber die ungerechtfertige Verurteilung, die totale Bloßstellung vom Amtsgericht ist nicht auf Dauer auszuhalten.
Was kann ich tun, um aus dieser Misere herauszukommen?

Mit freundlichen Grüßen
Martina Apel

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