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Autor Erika Beermann am 20. Februar 2009
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Familie

Eigenverantwortung aber wie?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

seit einem Jahr zähle ich zum Kreis der Alleinerziehenden. Das neue Unterhaltsrecht will die Eigenverantwortung stärken und sieht vor, daß Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selber sichern.
Ich bin prinzipiell für die Eigenverantwortung. Aber bevor man sie per Gesetz verlangt, sollten erst Bedingungen geschaffen werden, die sie auch ermöglichen.
Zur Zeit muss kein Arbeitgeber eine durch hohe Fehlzeiten "unzuverlässige" Mutter beschäftigen, kein Arbeitgeber muss nach erfolgter Trennung einer Verkürzung der Elternzeit zustimmen und jetzt muß auch kein Ex-Mann mehr Unterhalt zahlen.

Ich suche seit nunmehr 6 Monaten vergeblich nach einer Beschäftigung. Ich bin eine qualifizierte Pflegekraft, mit viel Berufserfahrung, habe Zusatzqualifikationen, bin nicht zu alt und meine Arbeitszeugnisse sind durchweg gut bis sehr gut. Trotzdem ist offensichtlich kein Arbeitgeber bereit mich einzustellen.
Ich weiß, dass man als Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt nicht besonders attraktiv ist. Ähnlich ist es beispielsweise bei Behinderten. Man weiß diese Personengruppe hat es schwer am Arbeitsmarkt und fördert daher Betriebe, die sich für den behinderten Bewerber entscheiden.
Wäre es nicht denkbar bei arbeitsuchenden Müttern ähnlich vorzugehen?

Ich halte es für eine gute Idee Arbeitgeber zu belohnen, wenn sie sich bei gleicher Qualifikation der Bewerber für die (alleinerziehende) Mutter entscheiden. Das wäre sicherlich auch durch den daraus resultiernden Wegfall etlicher Sozialleistungen ganz einfach zu finanzieren.
Ich hoffe sehr hier vielleicht einen guten Impuls gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Erika Beermann

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