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Autor Silke Knur am 29. Januar 2009
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Familie

Elterngeld

Sehr geehrte Fr. von der Leyden,

wie kommt es, dass beim Elterngeld Frauen die 2006 Ihr erstes Kind bekommen haben und somit schon nicht in den Genuss kamen Elterngeld zu erhalten nun wenn sie in der Elternzeit erneut schwanger werden und nur auf 400€ Basis arbeiten können wegen fehlender Betreuungssituation bei einer erneuten Schwangerschaft und Geburt im Jahr 2009 ebenfalls nur ein geringes Elterngeld von 300-400 € erhalten obwohl sie vor der Elternzeit ja auch richtig verdient haben?
In unserem Haushalt verzichten wir durch die Kinder auf 1200€ Nettoeinkommen durch mich seit der Geburt meiner ersten Tochter (9/06)nun bin ich erneut schwanger (ET 09/09)und stelle fest nun werde ich erneut dafür bestraft Mutter zu sein.
Andere mögen andere Betreuungsmöglichkeiten haben und sind dadurch in der Lage 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes die Arbeitsstunden zu erhöhen und noch die Steuerklasse zu wechseln, um ja mehr vom Staat zu erhalten. Aber richtig kann das doch nicht sein.
Dazu ist es doch sozial nicht gerechtfertigt, dass Eltern, die eh ein hohes Einkommen haben durch das Elterngeld ihren Kind/er noch mehr bieten können und Eltern mit geringem Einkommen Ihren Kind/ern noch wenig bieten können. Dabei sind die Ausgaben für ein Kind im ersten Jahr doch auch für diese Menschen hoch. Wofür werden reiche mehr belohnt und arme mehr bestraft?
Ich schreibe Ihnen dieses Anliegen, obwohl mein Mann ein gutes Einkommen hat und ich vor der Geburt unserer Tochter ebenfalls. Ich kann es aber bei allem gutem Willen nicht nachvollziehen wie solche doch sehr merkwürdige Regelungen zustande kommen. Ebenso wie der Geschwisterbonus bei Eintritt des 1. Kindes ins vierte Lebensjahr aufgehoben wird, die Belastung für die Mutter bleibt doch die selbe eine 2 und 3 Jährige benötigt doch noch sehr stark die Mutter oder sind Sie der Meinung, dass eine 3 Jährige weniger Aufmerksamkeit benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Knur

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