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Autor Bernd Dickmann am 31. August 2009
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Familie

Elterngeld

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

können Sie mir folgendes erklären, da ich die Logik? nicht verstehe:

Meine Enkelin wurde im Juli 2008 geboren.
Beide Elternteile waren im Vollerwerb.

Bis Juli 2009 bezog meine Tochter (12 Monate) Elterngeld.
Danach, vom 14.Juli bis 13. Sptember, wollte mein Schwiegersohn dieses in Anspruch nehmen. Dieses war mit seinem Arbeitgeber frühzeitig abgesprochen.

Betriebsbedingt wurde mein Schwiegersohn im März 2009 arbeitslos.
Er meldete sich arbeitssuchend und bezog ALGII.

Durch Zufall fand er zum 11.08.09 eine Arbeitsstelle.
>>>Antritt sofort oder gar nicht.!!<<<<<
Er fing bei der neuen Firma an und meldete dieses auch der Elterngeldstelle.

Nun fordert diese das an ihn gezahlte Elterngeld seit dem 14.Juli zurück.

Ergo: er wird bestraft, dass er wieder arbeitet, Sozialabgaben, Steuern zahlt und kein ALGII bezieht.
Ausserdem hätte die Familie für einen Monat kein Einkommen.
( 14.Juli - 10.August)

Irgenwie kann ich das nicht glauben, dass das so gewollt ist.

Könnte er, da er ja bis zum 13.Juli arbeitssuchend gemeldet war,
noch ALGII für die Zeit (14.Juli - 10.August) nachträglich beantragen?

Es wäre sehr nett, wenn sie den Fall aufgreifen und dazu Stellung nehmen würden.

Mit freundlichen Grüssen

Bernd Dickmann

+2

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