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Autor Silke Keller am 30. September 2009
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Familie

Elterngeld

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich wende mich mit einem Anliegen zum Thema Elterngeld an Sie. I

Ich bin seit Juni 2009 Mutter einer Tochter. Bis zum Beginn meines Mutterschutzes war ich voll berufstätig. Meine berufliche Belastung war sehr hoch und ich bin stets davon ausgegangen, dass ich ja während meines Mutterschutzes dann ausreichend Zeit haben werde mich um alles "Bürokratische" zu kümmern. Die Aussicht auf das Elterngeld hat mich zudem sehr beruhigt, da ich wusste, dass ich für das erste Lebensjahr meines Kindes finanziell abgesichert sein würde.

Meine Frage lautet nun:

Warum wird nicht klar und offen kommuniziert, dass eine berufstätige Frau, deren Partner keine Möglichkeit hat in Elternzeit zu gehen, nicht immer 12 sondern meist max. 10 Monate Elterngeld erhalten kann?

Ich finde es logisch, dass andere Leistungen wie das Mutterschaftsgeld berücksichtigt werden müssen. Würde mir aber dann auch wünschen, dass dies in den Informationsbroschüren und weiteren Quellen auch ganz klar herausgearbeitetet ist. Ich bin bis zum Erhalt meines Elterngeldbescheids davon ausgegangen, dass auch ich volle 12 Monate Anrecht auf Elterngeld habe. Auch bei meinem Arbeitgeber (Personalbüro) hat mich niemand darauf hingewiesen, dass die Zahlung des Mutterschaftsgeldes quasi den "Verlust" des Elterngeld bedeutet. Ich denke, dass es den meisten berufstätigen Frauen nur dann möglich ist 12 Monate die Leistung zu beziehen, wenn der Partner quasi als "Trick" die ersten beiden Monate (während die Mutter noch im Mutterschutz) ist, als Elternzeit nimmt.

Ich bin mir sicher, dass es nicht nur mir so ergeht, dass beim Erhalt des Elterngeldbescheids die Frage auftaucht, warum die ersten beiden Monate nach der Geburt ohne Auszahlung des erhofften Elterngelds bleiben. Mir wurde dann bei der zuständigen L-Bank zwar erklärt warum, aber niemand konnte mir erklären, warum ich dann nicht einfach erst nach Ende meines Mutterschutzes mit der Elternzeit starten darf?

Über eine Antwort auf meine Fragen freue mich sehr und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Silke Keller

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