Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Heike Herrmann am 28. August 2009
5263 Leser · 9 Stimmen (-1 / +8)

Familie

Elterngeld - Anrechnung Mutterschutzgeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
wir erwarten im Oktober unser erstes Kind und ich habe mich die letzten Tage mit dem Thema "Elterngeld" eingehend beschäftigt. Überall werben Sie damit, dass es 1 Jahr Elterngeld, 67% vom letzten Nettolohn, gibt. Jeder denkt also, dass das Elterngeld 12 Monate gezahlt wird; auch bei der Kinderplanung rechnen die meisten Pärchen mit diesen 12 Monaten. Wenn man sich näher mit dem Thema beschäftigt, dann stellt sich heraus, dass die 2 Monate Mutterschutzgeld beim Elterngeld mit angerechnet werden. Somit bekomme ich also statt 12 Monaten nur 10 Monate Elterngeld. Für mich ist das eine Art Etikettenschwindel, denn Mutterschutzgeld gab es schon immer und das Elterngeld wird (sofern ich Arbeitnehmer bin) nur für 10 Monate gezahlt. Es müsste also eher damit geworben werden, dass die Eltern "10 Monate nach dem Erhalt des Mutterschutzgeldes" oder "12 Monate unter Anrechnung des Mutterschutzgeldes" Elterngeld erhalten. Alles andere ist Augenwäscherei.
Warum wird hier nicht ausfürhlicher drauf hingewiesen?
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Beste Grüße, Heike Herrmann

+7

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.