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Autor Klaus Hartmann am 20. Juli 2009
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Familie

Elterngeld eine Falle?

Sehr geehrte Frau Von der Leyen,

vielen Dank das Sie und Ihre Mitarbeiter für die Einführung des Elterngeldes gekämpft haben.

Ich habe als Vater auch für 2 Monate Elterngeld beantragt und bin in eine Falle getappst die mich sehr verärgert. Zumal diese Falle erst zuschnappte als das Elterngelt bewilligt war, leider aber um ca. 360,- EUR weniger als wir kalkuliert hatten.

Folgendes ist passiert:
Unsere Tochter Lena ist am 27.05.09 zur Welt gekommen.
Danach habe ich für Behördengänge meinen Sonderlaub genommen, so dass die Elternzeit (in Abstimmung mit meinem Arbeitgeber!) vom 01.06.09 bis 30.06.09 und 2010 der selbe Monat nochmals stattfand.
Nicht bewusst, und meiner Meinung nach im Gesetztestext für einen Laien nicht erkennbar, war mir, dass die Tage vom 27.05.09 bis 31.05.09 in denen ich Einkommen erzielte, vom Elterngeld abgezogen werden. Obwohl ich einen vollen Monat keine Bezüge hatte. Ich finde die Regelung ist nicht klar dargestellt, dass volle Geburtsmonate des Kindes zu nehmen sind wenn mann die volle Unterstüzung bekommen möchte. Warum muß das so unflexibel sein? Ich möchte doch nur meiner Familie und meinem Arbeitgeber gleichzeitig gerecht werden und werde dafür bestraft. Mein AG hat sich für den Juni entschieden weil in diesem Monat Urlaubsvertretung, Kundentermine etc. gut zu regeln waren und auch die Lohnbuchhaltung weniger arbeit hat.

Rückwirkend verändern kann ich das jetzt auch nicht mehr weil der Verwaltungsakt später zuende ist als die erste Phase der Elternzeit und weil (vermutlich) kein Härtefall vorliegt.

Haben die zuständigen Elterngeldstellen da einen Ermessenspielraum oder muß ich jetzt einen ungeheuerlichen Verwaltungsakt anstossen um zu meinem Recht zu kommen? Denn ich habe in gutem Glauben auf ein komplettes Gehalt verzichtet um mich um meine kleine Familie zu kümmern!

Ich hätte Anspruch auf 1800,- EUR EG.
Dies wurde auf 1465,- EUR reduziert wegen der 5 Kalendertage im MAi nach der Geburt.

Ich danke ihnen sehr für Ihre Antwort und würde mich freuen einen Beitrag zur Verbesserung der bestehenden Regelungen leisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hartmann

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