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Autor Lars Krüger am 12. Januar 2009
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Familie

Elterngeld-Fehler im Gesetzestext

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

unbestritten ist das Elterngeld eine super Sache, als meine Frau schwanger wurde haben wir uns sehr gefreut das das Elterngeld uns die ersten 12 Monate das Leben erleichtern würde, und wir mehr Zeit mit unserer Tochter Lena verbringen könnten.

Doch nun sieht es leider dank eines kleinen Fehlers im Gesetzestext
nicht so gut für uns aus.

Zur Frage:
Der Sinn des nachfolgenden Zitats aus Ihrem Elterngeldgesetz ist doch sicherlich, dass durch schwangerschaftsbedingte Krankheit das Elterngeld nicht sinken sollte.

Zitat:

Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken.

Nun wurde bei meiner Frau diese Regel angewandt, und es wurden 3 Monate mit einer ganz geringen Einbuße gegen 3 Monate Arbeitslosigkeit ( vofür ja keiner was kann ) getauscht. Unser Elterngeld hat sich so fast halbiert, was ja so nicht gedacht ist. Oder ?

Meine Frau hat über 10 Jahre durchgehend immer das gleiche Einkommen gehabt, und jetzt sollen 3 Monate Arbeitslosigkeit und ein nicht ausgereifter Gesetzestext bei uns zu großen finanziellen Einbußen führen.

Ich hoffe darauf gibt es eine gute Antwort.

Unser Elterngeld Antrag wird von der Elterngeldstelle Hamburg Wandsbek bearbeitet.

MfG

Lars und Ulrike Krüger

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