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Beantwortet
Autor Stephanie Pfeffer am 24. Juni 2009
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Familie

Elterngeld für Selbständige

Sehr geehrte Frau von der Leyen!

Als Sie das Elterngeld eingeführt haben, fand ich das großartig und dachte endlich eine Politikerin, die sich wirklich für berufstätige Mütter engagiert. Inzwischen habe ich selbst Elterngeld beantragt und muß meine Meinung revidieren. Die Realität der Selbständigen haben sie nicht berücksichtigt!!!!
Als Selbständige kann man es sich oft bereits in der Schwangerschaft nicht leisten ähnliche Schutzzeiten einzuhalten, wie sie für Angestellte vorgesehen sind. Also arbeitet man meist bis kurz vor den Geburtstermin, um noch alles für Angestellte oder die späterere Wiederaufnahme der Tätigkeit zu regeln.
Auch hat man nicht den Vorteil eines regelmäßigen Einkommens. Zahlungen kommen oft mit Monaten Verspätung. Auch der Staat als Auftraggeber hat lange Zahlungsziele!!!!!! Ich selbst habe schon bis zu vier Monate warten müssen.
Laut Ihrem Gesetz werden mir aber Einkünfte, die im Geburtsmonat oder danach auf menem Konto eingehen, auch wenn sie in Tätigkeiten erarbeitet worden sind, die Monate vor der Geburt ausgeführt wurden, nicht anerkannt. In meinem Fall wird der Betrag des mir zustehenden Elterngelds halbiert.
Hinzu kam das mein Sohn drei Wochen zu früh kam. Damit einen Geburtsmonat früher. Als Mutter von sieben Kindern wissen Sie genau. Kinder kommen nicht zum Termin, sondern wann sie wollen.
Für Ihre Gesetzgebung ganz entscheidend: meine Bitte an die Auftrag geber alles noch rechtzeitig zu überweisen, war also auch umsonst.
Kurz: Ihr Gesetz hilft den Angestellten. Den Selbständigen die es als Schwangere und Mütter sowieso schwerer haben, nicht.
Sollte Ihr Gesetz nicht Angestellte wie Selbstädige gleich behandeln oder sind Angestellte als Mütter zu bevorzugen?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Sie und Ihr Mitarbeiterstab solche Situationen bei der Gesetzgebung nicht bedacht haben und würde gerne wissen wie Sie das rechtfertigen. Aus dem Internet weiß ich, dass mein Fall nicht ein seltener Einzelfall ist, sondern viele Mütter betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Pfeffer

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 16. November 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Pfeffer,

Sie haben Recht: Die Situation von Selbstständigen ist in vielerlei Hinsicht anders als die von Angestellten. Sie sind einerseits oft freier in ihren Entscheidungen, tragen andererseits aber weit reichende Verantwortung und müssen andere Herausforderungen meistern. Daher gibt es auch im Steuerrecht und in der Sozialversicherung Unterschiede zwischen Selbstständigen und Angestellten.

Das Elterngeld nimmt ganz unterschiedliche Einkommensverhältnisse in den Blick. Ich weiß natürlich, dass gerade bei Selbstständigen zwischen der geleisteten Arbeit und der Bezahlung manchmal Wochen oder gar Monate liegen. Deswegen wird das fürs Elterngeld maßgebliche Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes oder aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ermittelt.

Dieser relativ lange Zeitraum kann die wirtschaftliche Lage einer Familie gut wiedergeben und mögliche Schwankungen ausgleichen. So werden auch Einnahmen fürs Elterngeld berücksichtigt, die auf Arbeit vor dem Bemessungszeitraum zurückgehen und deshalb eigentlich gar nicht mit einfließen dürften. Diese Art der Berechnung kann also auch zum Vorteil werden.

Ausschlaggebend für die Regelung ist: Bei der Bearbeitung des Elterngeldantrags wäre es kaum machbar, jeden nur denkbaren Einzelfall zu berücksichtigen und zudem alle eventuell noch ausstehenden Zahlungseingänge abzuwarten. Zum Schluss erlauben Sie mir noch einen Satz zum Thema Mutterschutz: Das Mutterschaftsgeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung können auch selbstständig arbeitende Frauen erhalten - wenn sie mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Über Details informiert Sie Ihre Krankenkasse sicher gerne.

Mit freundlichen Grüßen