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Autor Katja Grieswald am 09. September 2009
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Familie

Elterngeld für Selbstständige: Mehr Schein als Sein?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mein Anliegen handelt von den Regelungen für das Elterngeld für Selbstständige. Nicht nur, das Selbstständige benachteiligt sind, da sie trotz des gleichen Bemessungssatz im Gegensatz zu Angestellten ihre Sozialbeiträge voll weiter zahlen müssen. Jetzt habe ich auch erfahren müssen, dass der Existenzgründerzuschuss von der Agentur für Arbeit bei der Ermittlung der Höhe des Elterngeldes NICHT eingerechnet wird. Nun ist jedoch der Gewinn eines Existenzgründers dementsprechend gering, dass das Elterngeld sich fast auf den Mindestbeitrag von € 300,00,- beläuft. Nun bin ich gezwungen, voll weiter zu arbeiten. Wieso darf ich mich als Selbstständiger nicht genauso um mein Neugeborenes kümmern, wie ein Angestellter?

Mit freundlichen Grüßen

Katja Grieswald

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