Sehr geehrter Herr Stoppa,
das Elterngeld soll den jungen Müttern und Vätern helfen, sich vor allem im ersten Lebensjahr ohne existenzielle finanzielle Sorgen um ihr Neugeborenes kümmern zu können. Um Familien mit mehreren kleinen Kindern noch besser zu unterstützen, gibt es zusätzlich zum Grundbetrag den Geschwisterbonus. Diesen Bonus erhalten - wie Sie zurecht anführen - Familien, in denen mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren leben. Darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen für angenommene oder behinderte Kinder.
Wir haben den Geschwisterbonus eingeführt, weil Paare, die mehrere kleine Kinder haben, oft schon vor der Geburt des jüngsten Kindes ein geringeres Einkommen haben. Viele Mütter und Väter arbeiten zum Beispiel in Teilzeit, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. Und wenn Kinder in relativ kurzen Abständen zur Welt kommen, ist es besonders schwierig, wieder voll zu arbeiten. Das bedeutet, dass die Eltern weniger verdienen und dementsprechend weniger Elterngeld erhalten. Denn das Elterngeld orientiert sich ja an der Höhe ihres Einkommens. Hier sorgt der Geschwisterbonus zumindest teilweise für einen Ausgleich.
Die von Ihnen kritisierten Altersabstände zwischen den Geschwisterkindern wurden sehr bewusst festgelegt. Dahinter steckt der Gedanke, dass Familien mit mehreren sehr kleinen Kindern in der Regel einen höheren Unterstützungsbedarf haben. In den ersten Jahren ist der Betreuungsaufwand für die Eltern erfahrungsgemäß höher. Ich weiß aus eigener Erfahrung sehr gut, dass der Aufwand für Betreuung und Erziehung nicht an einem bestimmten Geburtstag plötzlich überflüssig wird. Deswegen haben wir uns beim Elterngeld bemüht, möglichst fließende Übergänge zu schaffen. Der Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht daher nicht nur, wenn innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren wird. Es wird in diesen Fällen sogar für die gesamte Bezugsdauer gezahlt - bei größeren Altersabständen bis einschließlich des Elterngeldmonats, in dem das Geschwisterkind das 3. oder 6. Lebensjahr vollendet.
Ich bedauere sehr, dass die geltende Geschwisterbonus-Regelung in Ihrem persönlichen Fall nicht greift, hoffe aber dass Sie die oben genannten Gründe nachvollziehen können. Vielleicht kommen in Ihrem Fall andere Angebote und Leistungen für Familien in Betracht. Einen guten und schnellen Überblick bietet unser Internet-Portal www.familien-wegweiser.de
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute
Ihre