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Autor B. Stielke-Wittlief am 18. November 2009
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Familie

Elterngeld und Hinzuverdienst

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
falls das Elternteil mit Elterngeld etwas dazu verdient, wird der Hinzu-
verdienst beim Elterngeld angerechnet. In dem konkreten Fall wird
der ausgelernte Vater das Elterngeld beziehen, weil die Mutter sich
zur Zeit nach der Entbindung noch in der Lehre befindet.
Da das Einkommen der Mutter sich auf etwa 400 Euro beläuft, würde die Idee des Hinzuverdienstes die beiden auskommen lassen. Der Vater würde bei 956 Euro Elterngeld, am Wochenende,
damit die Ausbildung der Ehefrau nicht gestört wird, eine zusätzliche
Belastung auf sich nehmen, damit das Einkommen der Familie
besser gesichert ist. Nun wird aber der Hinzuverdienst beim Elterngeld angerechnet.
Meine Frage: kann man das nicht wegen des niedrigen Gesamteinkommens wenigstens stufenweise ändern?

Arbeitsame Menschen werden hier eher bestraft. Eine Sozialwohnung in Berlin-Charlottenburg ist im übrigen nicht preis-
werter als eine ohne diese Beigabe, etwa 750 - 800 Euro. Leute,
welche das höchste Elterngeld erreichen, können wohl eher auf wei-
teres Einkommen verzichten, andere brauchen es aber dringend
notwendig.
Mit freundlichen Grüßen

Stielke-Wittlief

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