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Autor Rainer Weller am 05. Januar 2009
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Familie

Elterngeld und Steuern

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

nachdem wir nun mit unserer Tochter in den Genuss des Elterngeldes gekommen sind (sogar die Partnermonate haben wir uns auszahlen lassen!) kam heute die große Ernüchterung bei der Steuermittlung für das Jahr 2008. Gut 600€ Nachzahlung, wo sonst 100€ - 200€ Erstattung rauskamen! Also ab ins Internet und nachgoogeln ob so etwas sein kann. Ergebnis: ES kann sogar in Einzelfällen noch viel schlimmer sein (teilweise ist von 2000€!!! Nachzahlung die Rede).
Ok, das mit dem Progressionsvorbehalt war bekannt, dass dieser sich allerdings so erheblich auswirkt war nicht ersichtlich. Es gibt sogar den Tipp, dass die Steuerklassen im Vorjahr der Entbindung geändert werden sollten, um die Steuerbelastung im EG-Bezugsjahr zu mindern - rückwirkend ist das allerdings nicht möglich.

Und jetzt die Fragen:
Ist es Ihrer Meinung nach ausreichend, dass betroffene Eltern erst mit der Steuererklärung erfahren welche Belastung auf sie zukommen kann?
Wäre es nicht logischer das Elterngeld direkt Netto auszuzahlen - vor allem da die Höhe der Nachzahlung eine große Belastung im Familienbudget darstellt. Immerhin geht es hier in vielen Fällen um steuerliche Belastungen oberhalb von 20%!!!!! des NETTO-einkommens - besonders dann, wenn ein Elternteil auch nach dem Elterngeldjahr, während der Erziehungszeit, die ja nunmal 3 Jahre beträgt, zu Hause bleibt.

Erlauben Sie mir nur noch folgende Bemerkung:
Meine Erfahrung mit dem EG sind vom Antrag bis zu dem sich jetzt abzeichnenden Steuerdebakel leider nicht positiv. Das ganze ist viel zu kompliziert gestaltet. Der Otto-Normal-Bürger mit einer Grundausstattung an steuerlichen Halbweisheiten und Vertrags- und Gestzensklausulierungen ist mit dieser sinnvollen und gut gemeinten Einrichtung leider überfordert. Wo gibt es denn sowas, dass auf der einen Seite ein - wie auch immer gestalteter Betrag - zur Verfügung gestellt und hinterher, wenn auch nur zum Teil, wieder eingefordert wird.
Abgesehen davon ist es natürlich auch ein Problem, wenn der Nachwuchs am Anfang oder Ende des Jahres zur Welt kommt, da dann die Steuerbelastung für die komplette EG-Zeit auf einmal anfällt. Das können Sie doch so auch nicht gewollt haben, oder?

Nun gut, in der Hoffnung auf eine Beantwortung meiner Fragen oder besser auf weitere m.E. notwendige Änderungen im EGG für zukünftig betroffene

mit freundlichen Grüßen

R. Weller

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