Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Robert Schmid am 04. Februar 2009
5733 Leser · 20 Stimmen (-5 / +15)

Familie

elternliche sorge

Sehr geehrte Ursula von der Leyen

Meine Frau hatte Depressionen und hatte sich Hilfe beim Jugendamt geholt , da aber die Depression schlimmer geworden ist ,hat das Jugendamt uns das Kind weggenommen und in eine Pflegefamilie untergebracht . Da meine Frau wieder gesund ist und wir wieder unser Kind zurück haben wollten, sagt das Jugendamt das das Kind bei der Pflegefamilie bleiben soll und zu uns gar zurück darf weil wir Erziehung unfähig sind. Darf das Jugendamt überhaupt das mache obwohl ich Erziehungsfähig bin. Wie kann ich dagegen angehen das wir unser Kind wieder zurück bekommen?????

Mit freundlichen Grüßen Schmid Robert

+10

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.