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Autor Ursula Kortstock am 15. Juli 2009
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Familie

Elternzeit/Hartz IV-Antrag

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mein Sohn und meine Schwiegertochte sind am 12.05.2009 Eltern geworden und haben sich für die Elternezit entschieden, jedoch nicht nur für ein Jahr sondern für 2 Jahre. Das bedeutet, dass sie ergänzend Hartz IV beantragen müssen. Sie haben sich vor der Geburt ausführlich von ProFamilia beraten lassen. Jetzt, nach der Geburt, wollen sie alles in die Wege leiten und nun heißt es: sie müssen erstmal Kinderzuschuß und Wohngeld beantragen; wenn das abgelehnt wird können sie Hartz IV beantragen. Hinzu kommt, dass sie sich regelmäßig bei einem Arbeitsvermittler melden sollen und dass, wenn sie Urlaub machen möchten, was mit Sicherheit aus Geldmangel nicht der Fall sein wird, sie das vorher beantragen müssen. Sie sind beide Angestellte bzw. ist sie bei BMW als Logistigfachkraft und er als Auszubildender bei Mercedes beschäftigt. Die beiden brauchen keine neue Arbeitstelle, denn wenn die Elternzeit vorbei ist, geht sie wieder bei BMW arbeiten und wenn seine Ausbildung vorüber ist wird er hoffentlich übernommen. Was soll der Quatsch?

Vielleicht können Sie hier Aufklärung schaffen und un das erklären.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ursula Kortstock

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