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Autor K. Westermann am 30. Januar 2009
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Familie

Familienleistungsgesetz - Fragliche Gerechtigkeit

Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen,

das vom Bundeskabinett im Oktober 2008 verabschiedete Familienleistungsgesetz stellt sich mir in letzter Konsequenz alles andere als 'unterstützend' dar. Unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes habe ich zu dem Zeitpunkt als positives Signal gewertet, dass Familien, insbesondere im mittleren Einkommensbereich, finanziell gestärkt werden sollten. Es ist mir absolut unerklärlich wie gleichzeitig die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern zu deren Ungunsten geändert werden konnte.
Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass trotz Erhöhung des Kindergeldes, meine Tochter (10 Jahre) am Ende monatlich nur 2 Euro mehr erhält. Als allein erziehende ledige Mutter, selbständig und nicht in einer neuen Partnerschaft lebend, sorge ich in jeder Hinsicht allein für meine Tochter und mich.
Der sich weder zuständig, noch mitverantwortlich fühlende Vater wird schon wieder mit einer Verminderung seiner Unterhaltsverpflichtung, halbem Kindergeld sowie allen steuerlichen Vergünstigungen für seine Verantwortungslosigkeit belohnt.

Ansätze, Ankündigungen oder auch Versprechungen seitens der Regierung, allein erziehende Mütter und Väter mit ihren Kindern zu stärken, haben sich bisher aus meiner Sicht als Farce und bloße Schönrederei herausgestellt.
NICHTS wird tatsächlich im Sinne der Gerechtigkeit getan. Budgets werden hin und her geschoben, Gesetze lediglich umformuliert und am Ende hat sich nichts geändert für die Kinder und Familien, die tatsächlich mehr Unterstützung nötig hätten.
Was bleibt ist der Kampf allein - vom Staat ist keine sinnvolle oder verlässliche Unterstützung zu erwarten. Reformiert wird immer nur an der Oberfläche, damit der Schein nach außen hin gewahrt bleibt.
Eine traurige Erkenntnis.

Abgesehen von der nicht nachvollziehbaren Ungerechtigkeit, dass die Unterhaltsverpflichtung herabgesetzt wurde, erschließt sich mir auch nicht, warum dabei der sinnlos erhöhte Verwaltungsaufwand in Kauf genommen wird. Die daraus entstehenden Kosten stehen sicherlich in keinem Verhältnis zu den möglichen Einsparungen bzw. möglichen freien Geldern, die man beispielsweise sinnvoll in die Schulpolitik hätte investieren können. Statt im Zuge der geänderten Unterhaltsregelungen Zahlen neu zu berechnen, Briefe zu verfassen, ungehaltene AnruferInnen zu besänftigen könnten auch die Jugendämter ihre wertvolle Zeit zielgerichtet, gemäß ihrem Auftrag, in der Jugend- und Familienhilfe einbringen.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden für eine persönliche Stellungnahme oder auch eine Aufklärung für den Fall, dass sich mir die Neuregelung des Familienleistungsgesetz falsch dargestellt hat.

Freundliche Grüße
Kerstin Westermann

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