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Autor Annett Kunze am 06. Mai 2009
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Familie

Familienpflegschaft durch Großeltern

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

zuerst einmal darf ich Ihnen meine hohe Wertschätzung Ihrer Arbeit zum Ausdruck bringen.

Dennoch erlaube ich mir, Ihr Augenmerk auf ein "Stiefkind" der Familienpolitik zu lenken: Großeltern, die sich im Rahmen der Vollzeitpflege um Ihre Enkel kümmern und diese somit vor einer Kindheit im Heim oder bei Pflegeeltern bewahren.

Im Januar wurde mir vom Amtsgericht das Sorgerecht für meinen zweijährigen Enkel übertragen (- und die Kosten des Verfahrens auferlegt). Das Kind lebt selbstverständlich in meinem Haushalt, und es hat den Anschein, dass der Zustand von Dauer sein wird.

Im Gegensatz zu "normalen" Pflegeeltern erhalten Großeltern jedoch kein Pflegegeld. Selbst der staatliche Unterhaltsvorschuss für das Kind wurde mit Aufnahme des Kindes in meinen Haushalt gestrichen. Heute erhielt ich nun die Nachricht, dass auch die bislang gewährte Kostenübernahme für die Betreuung des Kleinen in der KiTa (ich bin voll berufstätig) nicht mehr aufrecht erhalten werden, da er ja aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Tochter herausgefallen ist. Dies bedeutet also neben den Kosten des normalen Lebensunterhalts noch weitere ca. 140,00 € Ausgaben im Monat. Wie ich diese aufbringen soll, weiß ich im Moment beim besten Willen noch nicht.

Natürlich will sich niemand an einem Kind bereichern. Wenn jedoch diejenigen, die ungeachtet der eigenen Bedürfnisse alles tun, um einem Kind eine glückliche und behütete Kindheit zu gewährleisen, an den Rand des finanziellen Ruins und einer tiefen Verzweiflung getrieben werden, so besteht hier meines Erachtens dringendster Handlungsbedarf!

Ich bitte Sie herzlich, mir die beschriebene Ungleichbehandlung zu erklären bzw. der Sache ggf. nachzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Annett Kunze

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