Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Stefan Schwalbch am 08. Juni 2009
5540 Leser · 13 Stimmen (-4 / +9)

Familie

Elterngeld

Sehr geehrte Frau Von der Leyen,

wir haben am 06.07.2008 unser estes Kind bekommen. Daraufhin folgte entsprechend den Elterngeldbestimmungen eine Zuweisung von 300 Euro, da meine Frau nach dem Abitur nur einen "minijob" annahm um unsere Famile zu gründen.
Nach unserer Hochzeit wurden die Lohnsteuerklassen III für mich, V für meine Frau festgelegt. Die Lohsteuerrückvergütung lag bei ca. 800 Euro im Jahr 2007 mit o.g. Lohnsteuerklassen.
Im Jahr 2008 mussten wir bei gleichen Leistungen (bis auf die 300 Euro Elterngeld + Mutterschaftsgeld) eine Nachzahlung von 100 Euro tätigen. Begündung hierfür war die Versteuerung der 300 Euro, laut Steuerberater (differenz von 900 Euro netto).
Frage: Ist dies richtig, dass das Elterngeld als nicht selbeständiges Einkommen versteuert werden muss?????
Und ist dies familenfreundlich, wenn eine junge Familie 300 Euro vom Staat bekommt und im Nachhinein nichts wissend Steuern dafür zahlen muss?

Wenn die so ist bitte ich darum das andere junge Familien im Voraus informiert werden, um nicht in die Steuerschuld getrieben zu werden.

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen

Mit freundlichen Grüßen

Familie Schwalbach

+5

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.