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Autor Thomas Bakels am 04. Januar 2009
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Familie

Familienversicherung / Einkommensbemessung

Sehr geehrter Frau von der Leyen,

nachdem ich dieses Jahr erneut geheiratet habe und ein mittlerweile 2 1/2-monatiges Baby zur Welt kam, entstand ein Disput mit der gesetzlichen KV Knappschaft. Dort ist meine Ehefrau freiwillig versichert und man teilte mir nun per Telefon mit daß meine neugeborene Tochter nicht in der Familienversicherung aufgenommen würde, da ich zuviel verdiene und ja privatversichert sei. Die Tochter müsse in die Privatversicherung !! Tatsächlich ist es möglich daß ich dieses Jahr (als Freiberufler) über die bestehende Einkommensgrenze gelange, was das Ergebnis von harter Arbeit war. Gleichzeitig aber bezahle ich kräftig und über dem ´Muß´ Kindesunterhalt für meine beiden Kinder aus erster Ehe.
MEINE FRAGE IST: warum wird man in voller Höhe der Gesamteinkünfte zur Familienversicherung eingestuft, obwohl man gleichzeitig hohe Unterhaltszahlungen für zwei Kinder aus erster Ehe leistet ? Warum ist der Kindesunterhalt nicht abzuziehen, der nur der sozialen Absicherung der Familie dient, und mein REALES verfügbares Einkommen deutlich mindert ? Gleichzeitig sind aber Werbekostenpauschalen und Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen (-zinsen) laut den Bestimmungen abzuziehen !! Was ist daran denn sozial !?

Hier wird m.E. ein pflichtbewusster Vater finanziell dramatisch schlechter gestellt als ein vergleichbarer Mann der keine Kinder durch sein Einkommen versorgt und deren Ausbildung finanziert. M.E. darf die Einstufung eines Einkommens nicht ohne die Berücksichtigung einer wahrgenommenen sozialen Verpflichtung erfolgen.

Ich bitte um eine baldige Antwort und bedanke mich im Voraus.
Th.Bakels

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