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Autor Anita Baumgartner am 15. Oktober 2009
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Familie

Gesetzeslücke Grenzgänger - ein Jahr Existenzängste

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mein Sohn kam am 26.10.08 in Deutschland zur Welt.
Ich selbst bin gebürtige Deutsche wie auch der leibliche Vater meines Kindes.
Die berufliche Herausforderung zwang mich 2007 meinen Arbeitsplatz nach Österreich zu verlegen um nicht arbeitslos zu werden. Zur Geburt meines Sohns kam ich nach Deutschland zurück, um ihn in der Nähe seiner Familie aufwachsen lassen zu können. Seither lebe ich als Spielball zwischen zwei Ländern von denen keiner sich verantwortlich fühlt mir, die nach EU Recht - das eine Schlechterstellung von Grenzgängern ausdrücklich verbietet - zustehenden Sozialleistungen zu zahlen.
Im Februar 09 wurde mir basierend auf der Rechtssache C-352/ 06 das Elterngeld unter Vorbehalt zugesprochen. Mittlerweile bin ich leider alleinerziehend und habe so einen Antrag auf den Leistungsanspruch für einen 13. und 14. Monat Elterngeld gestellt. Der Schock! Nun wird mir erneut mein Anspruch verweigert, da sich die in Deutschland zuständige Behörde nicht mit der Behörde des Beschäftigungslandes über die Ausgleichszahlung einigen konnte.
Zu allem Überfluss hat meine zuständige Familienkasse weiterführend den zuerst stattgegebenen Einspruch zurüchgezogen und zahlt nun mittlerweile fast ein Jahr erneut kein Kindergeld und verweist auf einen Anspruch meinerseits auf Österreichische Familienbeihilfe der jedoch Wohnsitzabhängig ist somit für mich nicht besteht.
Ich stehe als alleinerziehende Mutter nun über ein Jahr unter stehter Existenznot, denn sogar eine Krankenversicherungsschutz wird mir und meinem Kind nicht beitragsfrei zugestanden. Ein Recht, dass jede former angestellte Mutter bei Bezug und Elterngeld bzw. Karenz (österreich) zusteht.
Sehr geehrte Frau von der Leyen wie kommen mein Sohn und ich bitte zu unserem Recht. Und ich bin überzeugt ich bin mit meinem Fall kein Einzelfall!

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