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Autor B. Büttner am 07. September 2009
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Kinder und Jugend

Großtagespflege

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

wenn man die Kinderbetreuung für die Kinder unter 3 Jahren anschaut, wissen sie genauso wie ich, dass es hinten und vorne fehlt.
Ich habe jetzt ca.5 Jahre ehrenamtlich (also ohne Verdienst) in einer privaten Kinderbetreuungsstätte gearbeitet. Wir haben die Kinder 3 bis max.4 Std.betreut . Da die nachfrage jetzt immer gößer wird, habe ich die Ausbildung zur Tagesmutter gemacht und wollte im zusammenarbeit mit der Geimeinde und auch quli.Tagesmüttern eine flex.Großtagespflege gründen. Es ist ein Ding der unmöglichkeit, da die Vorschriften so hochgestellt sind, dass es für eine einfache Mutter mit gesunden Menschenverstand (ich habe selbst zwei Kinder 15 und 12 Jahre) sehr schwer gemacht wird, so etwas für die Allgemeinheit zu realisieren. Man braucht für alles eine Erzieherin, die sowieso schon Mangelware auf den Markt sind. Außerdem muß dann die Kinderbetreuung so teuer werden, dass es sich keiner mehr leisten kann.

Nun zu meiner Großtagesplege: Warum darf eine Tagesmutter zu Hause 5 Kinder betreuen und wir in der Großtagespflege, wo wir immer zu zweit sein müssen, nur pro Pers.4 Kinder. Die Räumlichkeiten werden vom Jugentamt abgenommen.
Warum muß immer eine gewisse Betreuungszeit von den Eltern gebucht werden um zuschüsse zu erhalten, was soll da flexibel sein.
Wir dürfen unser altes Konzept, Kinder die Woche nur 8Std. betreuen, nicht mehr fortführen um die Eltern zu entlasten. Da wir einen Verein als Träger haben, muß eine Erzieherin vorhanden sein. Auf privater Basis kann ich ohne Erzieherin, arbeiten ist das nicht absurd.

Mit freundlichen Grüßen
B. Büttner

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