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Gleichstellung
Häusliche Gewalt
Sehr geehrte Frau Bundesministerin von der Leyen,
in der von Ihrem Ministerium herausgegebenen Broschüre 109/2008:
"Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt"
findet sich neben der Definition zur Zielgruppe,
"Unter häuslicher Gewalt wird im vorliegenden Papier die Gewalt von Männern gegen ihre
(Ex-)Partnerinnen verstanden."
die folgende Feststellung,
"Wohl wissend, dass damit nur ein Ausschnitt aus dem gesam-
ten Bereich von Gewalt im sozialen Nahraum betrachtet wird."
die mögliche Perspektive:
"Für andere Zielgruppen (Gewalt
in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegen
Eltern, Gewalt von Frauen gegen (Ex-)Partner) müssen gegebenenfalls eigenständige Kon-
zepte und Standards entwickelt werden."
Meine Fragen zur Perspektive:
Liegen derzeit ausreichend Voraussetzungen vor um Konzepte und Standards zu den übrigen Ausschnitten für den gesamten Nahraum zu entwickeln?
Wenn ja, wie weit sind diese Entwicklungen fortgeschritten (Stand Dezember 2008)?
Wann wird mit der praktischen Umsetzung der Konzepte zu rechnen sein?
Mit freundlichem Gruß
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