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Familie
Heilpädagoge
Sehr geehrte Frau von der Leyen
Wir erwarten im Januar unser drittes Kind. Der Rechner des Elterngeldes ergab einen Anspruch in Höhe von 867 Euro.
(Grundlage des Nettoeinkommens meiner Frau sind 1400 Euro)
Daraus resultiert eine Einkommensreduzierung von 533 Euro monatlich. Zusätzlich unterliegt das Elterngeld noch dem Progressionsvorbehalt und wird sich dadurch noch weiter reduzieren.
Deshalb dachten wir, dass meine Frau die Differenz durch Arbeit
bei ihrem Arbeitgeber ausgleichen könnte. Der wäre dazu bereit.
Leider wird das Einkommen dann aber voll auf das Erziehungsgeld angerechnet und reduziert sich weiter.
Im Ergebnis bedeutet das für uns, entweder erhebliche finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen, oder ganz auf das Elterngeld zu verzichten.
Warum darf man die Differenz zu Nettolohn nicht dazuverdienen?
Mit freundlichem Gruß aus dem schönen Alten Land
Christian Petersen
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