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Autor Dorothee Schmitz am 14. Februar 2009
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Gleichstellung

Helene Weber Preis - Namensgebung gut überlegt?

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
es freut mich sehr, dass Sie einen Preis zur Förderung von Frauen in der Kommunalpolitik ausgerufen haben!

Ich habe allerdings eine Frage zur Namensgebung: Ist Helene Weber tatsächlich "in besonderer Weise prädestiniert, Namensgeberin dieses Preises zu sein", wie auf der Internetseite http://www.helene-weber-preis.de/ zu lesen ist?

Zwar ist Helene Weber eine der vier Mütter neben den 63 Vätern unseres Grundgesetzes und war auch schon als Mitglied der Weimarer Nationalversammlung an der Entwicklung der Weimarer Verfassung beteiligt.

Aber dass sie in besonderer Weise als Namensgeberin für den ausgeschriebenen Preis prädestiniert sei, möchte ich bezweifeln, denn Helene Weber vertrat das Prinzip: "Gleiches gleich, Ungleiches nach seiner Eigenart" (zitiert nach "100 Jahre Frauenstudium", 1996, S. 84). Sie soll dem Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz von Beginn an sehr distanziert gegenüber gestanden und ihm nur nach "öffentlichen Protesten von Frauenorganisationen (...) unter Zögern" (ebd.) zugestimmt haben. In den fünfziger Jahren habe sie sich auch gegen die Durchsetzung dieser neuen Rechtsnorm ausgesprochen, "weil dadurch die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau angetastet werde.“ (ebd., S. 86 f.)

Gespannt auf Ihre Antwort
Dorothee Schmitz

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