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Autor Thomas Riedrich am 27. Mai 2009
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Kinder und Jugend

Internetsperren Kinderpornographie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage an Sie bezüglich der Internetsperren gegen kinderpornographisches Material. Ich frage mich, warum Sie, anstatt die Inhalte nur wegzusperren, diese Inhalte nicht gleich komplett löschen lassen. Anhand einer durch Umwege an die Öffentlichkeit gelangte Sperrliste für kinderpornographische Seiten hat kürzlich Herr Alvar Freude vom "AK Zensur" über 300 internationale Provider mit einer simplen E-Mail aufgefordert, die bei ihnen gehostetete Seiten mit kinderpornographischem Material zu löschen. Innerhalb weniger Minuten hat er von den ersten Providern die Bestätigung bekommen, dass die beanstandeten Seiten vollständig entfernt wurden. Diese Seiten sind nun also nicht nur für "normale" Internetnutzer nicht mehr erreichbar, auch technisch versierte Nutzer, für die das Umgehen ihrer Internetsperren ein lächerlich einfaches Unterfangen ist, können diese Inhalte nun nicht mehr aufrufen - da sie gar nicht mehr existieren. Nach nur 12 Stunden war die Mehrzahl der beanstandeten Seiten aus dem Internet entfernt. Herr Freude hat also in 12 Stunden mehr erreicht als Sie in mehreren Monaten, seit diese Internetsperren diskutiert werden.

Was in dem Zusammenhang interessant ist: Ein großer Teil der auf der Sperrliste aufgeführten Seiten erhielt überhaupt keine Kinderpornographie und auch sonst kein illegales Material - sie waren also völlig unschuldig auf diese Sperrliste geraten. Die Provider waren auch vielfach gar nicht informiert, das von ihnen gehostete Seiten auf der Sperrliste stehen. Wie soll denn so effektiv gegen Kinderpornographie vorgegangen werden? Was ich außerdem sehr bedenklich finde ist, dass sich auf der Sperrliste auch ein gutes Dutzend finnischer Webseiten befand, sie sich kritisch mit dem Thema Internetsperren auseinandersetzen - hier wurde also ganz klar Zensur betrieben. Verbunden mit ihrer Forderung, die IP-Adressen von Besuchern solcher Seiten zu speichern heißt das also, dass jemand, der sich lediglich zum Thema Internetsperren informieren will und auf so einer zu Unrecht zensierten Seite landet, von Ihnen als potentieller Konsument von Kinderpornographie geführt wird. Wie ist das mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu vereinbaren?

Also abschließend noch einmal meine Frage an Sie: Warum nutzen sie diese Sperrlisten nicht einfach dazu, die betroffenen Provider anzuschreiben, die Besitzer dieser Webseiten herauszufinden, diese anzuzeigen und die jeweiligen Webseiten dauerhaft zu entfernen? Wenn ein einfacher Internetnutzer, Herr Freude, das kann, dann sollte das doch Ihnen und dem BKA auch möglich sein, oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Riedrich

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