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Autor Christine Ripken am 05. Januar 2009
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Zivildienst

Investitionshilfe für Tagespflegepersonen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin Tagesmutter in Oldenburg/ Niedersachsen und habe im November 2007 meine schriftliche Pflegeerlaubnis für bis zu 4 KInder von unserem Jugendamt erhalten. Da ich vorher aber immer nur für ein Kind die mündliche hatte, habe ich somit ja nun 3 neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen.
Nun hatte ich einen Antrag auf Investitionshilfe an unser Jugendamt geschickt, da ich mir einen Krippenwagen (685,-€) zulegen möchte. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da der Haushaltsplan schon beschlossene Sache ist und somit kein Geld mehr für die Schaffung von Tagespflegeplätzen besteht!?

Meine Frage nun an Sie: Wie sollen denn die Tagespflegepersonen nun die Kinder für Gänge (wie in meinem Fall) zum KIndergarten mit 1 Baby, 2 einjährigen und einem zweijährigem Kind bewältigen?

Ich kenne viele Tagespflegepersonen, die aus diesem Grunde hinschmeißen würden. Doch ich bleibe hartnäckig und vordere mein Recht!
Denn Sie wollen doch nun auch die Kinder unter 3 unterbringen und wie ist es möglich, wenn immer mehr Tagespflegepersonen aufgeben?
Auch für alle anderen Tagespflegepersonen, die noch dabei bleiben wollen!

Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Christine Ripken

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