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Autor Ilse Wipfler am 12. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
Bewilligung einer Ausstattungspauschale zur Tagespflege vom 15.10.2008

Sehr geehrte Frau von der Leyhen,

mit diesem Schreiben möchte ich in Kürze meine Sichtweise über das sicherlich gut gemeinte
und politisch in großen Schlagzeilen in den Medien dargestellte Investitionsprogramm der
Kinderbetreuungsfinanzierung darstellen.
Seit über 20 Jahren führe ich nach meiner Ausbildung und Tätigkeit als Erzieherin eine vom
Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises genehmigte Kleinkindbetreuung in meinem Haus durch.
Hierfür stelle ich getrennte Spiel- und Schlafräume zur Verfügung. Da mir diese Erziehungsauf-
gabe für unsere Kleinsten sehr viel Erfüllung bringt, ist der Dank der Eltern der Kinder
außer dem finanziellen nicht gerade üppigen Entlohnungsteil sehr angenehm.
Die von Frau Familienministerin von der Leyen sehr medienwirksam mitgeteilte unkomplizierte
Förderung gerade dieser Kleinkindbetreuung hat bei mir gewisse Anerkennungsvisionen
hervorgerufen.
Dabei habe ich nach jetziger Erkenntnis jedoch den ausufernden Bürokratismus nicht richtig
eingeschätzt.
Nach der Beschlussfassung des Investitionsprogramms und der Beantragung im Frühjahr 2008
über das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises sowie nach Weiterleitung an das Reg.Prä-
sidium am 06.06.2008 wurde mir am 15.10.2008 die Bewilligung mit Abstrichen erteilt.
Ein Bewilligungsbetrag von 1.000,-- Euro, der bei mir eine gute Investition in die Zukunft
unserer Kinder ist. Nur diese Mittel kamen bis zum heutigen Tag bei mir trotz Auflistung
der aus meiner Sicht notwendigen Austattung nicht an.
Als Begründung hierfür wurde genannt, dass ich in Vorkasse für die Anschaffung dieser
gewünschten Materialien treten soll.

Diese Vorinvestition und dem nicht erkennbaren Zeitpunkt des Ausgleichs ( siehe Zeitablauf
über das Genehmigungsverfahren ) zeigen für mich als rechtschaffende Bürgerin dieses Staates
deutlich, welcher Bürokratismus noch lebendig und zeitfremd angewandt wird.
Es wurde schon mehrfach von den Tagesmüttern und das kann ich auch deutlich unterstützen
darauf verwiesen, dass die Entlohnung besonders von den Trägern nicht annähernd
im Verhältnis zu dem notwendigen Aufwand steht. Und jetzt wird von den Trägern diese
Erkenntnis noch mündlich fordernd in Richtung Investition weitergeführt.
Diese Forderung geht jedoch aus dem bisher vorliegenden Schriftverkehr nicht hervor.

Gerade in letzter Zeit häufen sich die Anklagen der Tagesmütter in Richtung Anerkennung.
Die Aufrufe der Jugendämter im Land wegen fehlender Tagesmütterplätze sind daher
selbst verursacht und die zuvor gewachsene Konsequenz verständlich. Denn diese Tätigen
sind finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet sondern erfahren eher ein unverer-
hältnismäßige Entlohnung. Wenn da nicht die Freude und der notwendige Sinn für unsere
zukünftige Gesellschaft wäre......... .

Natürlich habe ich mir auch meine Gedanken zur Entbürokratisierung in meinem Fall
gemacht. Wäre es nicht von Seiten der Behörde besser, wenn nach Bewilligung und
umgehender Überweisung an den Antragsteller binnen einer Frist von maximal 3 Monaten
der Nachweis der Verwendung vorgelegt wird.
So könnten beide Teile der Kontrollfunktion der Aufsichtsgremien sicher Rechnung tragen.

In dem Wunsch, dass dieser Vorschlag unter Darstellung der "aktuellen Situation Tagesmütter"
Berücksichtigung findet

grüße ich Sie freundlich

gez. Ilse Wipfler

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