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Autor A. Abiela am 01. Oktober 2009
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Kinder und Jugend

kein 67%xGehalt Elterngeld - kein Geschwisterbonus

Sehr geehrte Frau Von der Leyen, ich habe lange gezogert, ob ich Ihnen Schreibe, und gerade jetzt nach neuer Wahl, ob Sie noch Familien-Minesterin bleiben. hiermit möchte ich ein sonderfall berichten, meine Meinung nach es besteht eine Lücke im Gesezt. Ich finde auch irgendwie die ungerechtigkeit in unserem Fall. Ich und meine Frau sind beide berufstätig( Öffentlichen Dienst). Im 15 Juli 2007 haben wir ein 3 Monate altes Pflegekind ermittelt bekommen (vorgesehen als Dauer Pfelge). Meine Frau hat sofort aufgehört zu arbeiten ( Elternzeit erst für 2 Jahre beantragt, wir bekammen Pflegegeld ca. 640 Euro (also kein Elterngeld)). Nach 22 Monaten hat meine Frau ein Kind bekommen ( eigenes Kind)( genau die Entbindung am 15.01.2009 ). Mit diesem neu geborenen Kind dürften wir kein Elterngeld bekommen (ich meine 67%Gehalt), obwohl meine Frau war berufstätig und die Arbeit gestopt um ein 3 Monate alt Pflegekind zu versogen( nochmal kein 67%gehalt bekommen, sondern nur Pflegegeld), und wärend diese 2 Jahre Elterzeit ist ein neue geborenes Kind aud die Welt gekommen. Meine Frau darf das sogenannte Elterngeld (67%xGehalt) auch nicht bekommen.
Das 2 Thema: ( Geschwisterbonus) Das Geswisterbouns dürften wir nicht bekommen, der Grund ist, dass für das Pfelgekind nur eine Meldebescheinigung haben, notwendig aber ist die Haushaltbescheinigung. ( im Gesetz steht nur im Haushalt zusammen leben). Natürlich lebt das Pfegekind (2 Jahre alt war in diesem Zeitpunkt) seit 2 Jahren im Haushalt. Das kann ich vestehen, wenn das Gesetz meint die Bereitschaftpflege (im Gesetz keine Details). Ein 3 Manate altes kind bekommt eine Meldebescheinung und keine Haushaltbescheinigung , also kein Geschwisterbonus. Ich hoffe, dass Sie mir eine Antwort für mein Schreiben geben.
und mit freuntlichen Grüssen

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