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Autor Sabine Kuner am 18. Juni 2009
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Kinder und Jugend

Kein Kindergartenplatz für Dreijährige trotz Rechtsanspruch?!

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Sie machen sich stark für eine Ausweitung des Betreuungsangebots für Kleinkinder. Das befürworte ich. In meiner Heimatstadt hat sich nun folgendes zugetragen:

Im Bestreben, möglichst schnell Kindergartenplätze für Unterdreijährige zu schaffen, hat meine Stadt, anstatt neue (zusätzliche) Plätze zu schaffen (zu teuer!), einfach (und viel billiger!) etliche "normale" Kindergartenplätze in U3-Plätze umgewandelt. Mathematisch war die Stadt jedoch offenbar nicht darauf vorbereitet, dass (vor allem aufgrund des höheren Betreuuungsschlüssels) nun etliche "normale" Kindergartenplätze fehlen werden.

Eine Beispielrechnung: Ein Kindergarten hat 24 Schulanfänger und somit 24 freiwerdende Plätze. Er muss im nächsten Kindergartenjahr 12 U3-Kinder aufnehmen. Da pro U3-Kind zwei "normale" Kindergartenplätze berechnet werden, kann im Herbst somit kein Dreijähriges Kind aufgenommen werden.
Die Stadt zeigte sich un völlig überrascht von den meinen Erachtens zu erwartenden massiven Engpässen und ließ verlauten, dass sie vermutlich den Rechtsanspruch der Dreijährigen auf einen Kindergartenplatz nicht in allen Fällen erfüllen könne.

Da ich in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, vielen Kindern von sozialen Dringlichkeitsfällen und vielen Kindern von Alleinerziehenden wohne, wurde mir von mehren nahegelegenen Kindergärten gesagt, dass die Chancen meiner Tochter auf einen Kindergartenplatz ab 3 sehr gering wären.

Nun frage ich mich, ob es das ist, was Sie gewollt haben?! Und ich frage mich, was ich tun soll, damit mein Kind einen Kindergartenplatz in zumutbarer Nähe erhält. Ich habe dies auch meine Stadt gefragt und (noch?) keine Antwort erhalten. Deshalb frage ich nun Sie: Was soll ich tun?

MIt freundlichen Grüßen,
eine vom "familienfreundlichen" Deutschland sehr desillusionierte Mutter zweier Kinder

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