Sehr geehrter Herr Dr. Rehbein,
die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist historisch gewachsen. Selbstverständlich verursachen die Kinder auch Behandlungskosten, diese werden aber von der Solidargemeinschaft übernommen.
Um die Solidargemeinschaft finanziell nicht zu überfordern, gelten für die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV bestimmte Beschränkungen. Kinder sind grundsätzlich bei dem Elternteil versichert, der das höhere Einkommen hat. Sind beide Eltern in der GKV, dann sind auch die Kinder da versichert. Auf Ihren Fall bezogen heißt das: Weil Sie als privat Versicherter mehr verdienen als Ihre – gesetzlich versicherte – Frau, müssen Sie Ihre Kinder in ihrer Kasse versichern. Bei dem Wechsel oder Einstieg in die PKV mit anfangs niedrigen Prämien bedenken viele junge Versicherte oft nicht, dass später – wenn Kinder geboren werden – diese im PKV System versichert werden müssen.
Noch ein Hinweis, der Ihnen entgegenkommt: ab 1.1.2010 können Sozialversicherungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen