Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Ralf Dr. Holler am 20. März 2009
6728 Leser · 16 Stimmen (-13 / +3)

Kinder und Jugend

Kinderbonus

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich möchte nur zum Ausdruck bringen, dass ich über Ihre Äußerungen bezgl. der Tatsache, dass getrennt lebende Mütter und Väter die Hälfte des Kinderbonus mit ihrem zu zahlenden Unterhalt
verrechnen können, ausgesprochen verärgert bin.
Sie bitten darum, dass getrennt lebende Mütter und Väter dieses Ge-
schenk an die Kinder nicht kaputt machen sollen.
Wie kommen Sie zu der unrichtigen Vermutung, getrennt lebende
Mütter und Väter würden dieses Geld nicht für Ihre Kinder verwenden.
Gehen Sie etwa davon aus, dass alle Alleinerziehenden dieses Geld
für ihre Kinder verwenden ?
Sie sagen, dass Sie sich nicht vorstellen können, dass verantwortungsbereite Eltern, die sonst regelmäßig Unterhalt zahlen,
einmalig ihren Dauerauftrag kürzen.Diese Aussage ist in keiner Weise akzeptabel.Müttern und Vätern, die sich so verhalten, Verant-
wortungslosigkeit zu unterstellen, ist unverschämt.
Sie sollten sich um mehr Differenziertheit bemühen !

Mit freundlichen Grüßen

Dr. R. Holler

-10

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.