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Autor Thomas Kiene am 03. Juni 2009
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Kinder und Jugend

Kinderfreibeträge nach § 32 ESTG

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

immer wieder lese ich, dass die Zahlungsmoral der Väter schlecht sei. Väter würden sich ausklinken und die Frauen "im Regen" stehen lassen.
In meinem Fall ist es nun genau umgekehrt. Ich bin alleinerziehender Vater von zwei Kindern und erhalte seit der Trennung vor über 5 Jahren keinerlei Unterhalt für meine Kinder. Die schlechtere Zahlungsmoral von Müttern ist statitisch nachgewiesen, wird aber von Gerichten und Politik immer noch nicht als Problem erkannt und Frauen werden immer noch mit Samthandschuhen angepackt.
An der Zahlungsmoral selbst, kann die Politik wenig ändern. Ich habe nun ein Problem, welches mich in diesem Zusammenhang sehr verärgert. Ich arbeite und leiste sowohl den Barunterhalt, als auch den Betreuungsunterhalt für meine Kinder, erhalte vom Finanzamt aber nicht den vollen Kinderfreibetrag, obwohl ich nicht nur "Im Wesentlichen" wie es im Gesetz steht, sondern sogar "ausschließlich" für jeden Unterhalt meiner Kinder aufkomme. Es wird ein altes BFH Urteil aus 1997 zitiert, wonach Arbeitslose, wegen mangelnder Leistungsfähigkeit dennoch den Kinderfreibetrag erhalten.
Dieses Urteil wurde jedoch vor ganz anderem Hintergrund gefällt, weil der "klassische" Fall zu verhandeln war, dass die Kinder bei der Mutter lebten und der Vater zum Unterhalt verpflichtet war. Beide Elternteile "leisteten" insoweit ihren Beitrag zum Unterhalt der Kinder. Auch wenn diese Regelug nicht dazu dient, die Kinderförderung da ankommen zu lassen, wohin sie eigentlich sollte (zumal die Unterhaltsverpflichteten ggf. sogar mehr Unterhalt zahlen könnten), ist diese Rechtsauslegung formal nachzuvollziehen.
Wenn aber ein Elternteil für alles alleine aufkommt, sich die andere Seite sogar weigert, einer Übertragung des Kinderfreibetrages (freiwillig) zuzustimmen, dann kann das vom Gesetzgeber m.E. nicht so gewollt gewesen sein, dass eine Übertragung nicht bereits von Amts wegen vorgenommen wird.
Meine Frage nun: Ist das Gesetz falsch formuliert oder legen es die Finanzämter nur falsch aus? Oder ist das so, wie es praktiziert wird, vom Gesetzgeber gewollt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
mfg
Thomas Kiene

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