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Autor Petra Jansen am 14. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Kindergeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin seit 3 Jahren geschieden und habe zwei Kinder im Alter von 10 und fast 14 Jahren. Mein Exmann zahlt regelmäßig seinen Unterhalt, da habe ich kein Problem. Er kümmert sich aber nicht, um die Kinder. Er holt sie kein Wochenende, kümmert sich nicht um Schulangelegenheiten usw. Ich kann mit ihm auch nicht reden. Habe versucht über das Jugendamt an ihn ranzukommen, leider ohne Erfolg. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber eigentlich bleibt alles alleine an mir hängen. Ich arbeite 30 - 40 Stunden die Woche und verdiene nicht gerade viel, bin aber sehr froh das ich den Job habe. Jetzt aber zu meiner Frage. Mein Exmann darf sich ja von seinem Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes wieder abziehen, so ist es vom Gesetzgeber her vorgehesen. Das Kindergeld ist zur Untersützung der Eltern bei der Erziehung der Kinder gedacht. Wenn sich aber das andere Elternteil in keinsterweise um seine Kinder kümmert, wieso gehört ihm dann die Hälfte des Kindergeldes. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin ja froh das er wenigstens seinen Unterhalt bezahlt, aber mir bringen ja z.B. auch keine neu berechneten Unterhaltslisten etwas, wenn er bei seinem Einkommen bleibt, nützt mir auch kein erhöhter Unterhaltsanspruch etwas.
Ich kann meinen Kinder zwar Essen, eine Wohnung und Liebe geben, aber am Kulturellen Leben vor der Tür, kann man mit dem wenigen Geld leider nicht teilnehmen. Keine Sportkurse usw.
Ich fühle mich in Deutschland als Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen doch sehr im Stich gelassen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Jansen

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