Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Kinder und Jugend
Kindergeld f. schwerbeschäd.Kinder ab 25 J.
Sehr geehrte Fr. v.d. Leyen,
bei der Kindergeldkürzung haben Sie vergessen dass auch Kinder mit Einschränkungen studieren.
Ich habe 3 Kinder die studieren, mein ältester Sohn hat MS (50% Schwerbesch.)nun wird er 25 Jahre u braucht wg. der Krankheit mehr Semester. Wir erhalten nur KG wenn er sich nicht selbst unterhalten kann u nicht mehr als 51 € gespart hat. Bis 25 Jahre durfte er 7800 € verdienen .Wo liegt hier die Logik??Warum werden wir bestraft weil wir alle Kinder zu guten Steuerzahlern fördern? Obendrein müssen nun in Bayern alle 3 Kinder Studiengebühren zahlen-mein Kizuschlag im öff.Dienst fällt weg-wir verlieren jährl.locker 3000 €.
Ich nehme an Sie haben bei Gesetzesänderung nicht an intelligente behinderte(welch böses Wort) Kinder gedacht. Werden Sie das Kindergeldgesetz entsprechend ergänzen dass Kinder, die mehr als 50% schwerbeschädigt sind weiter studieren dürfen u Kindergeld erhalten? Wollten Sie vielleicht auch die behinderten Kinder zwingen schneller zu studieren?Wie soll das <gehen?Da mein Mann Rentner ist schmerzt uns der >Verlust schon sehr.Wäre es nicht sinnvoller Eltern deren Verdienst über 200.000€ liegt kein KG zu bewilligen??
Mit vielen Grüßen
Sabine Klier
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.