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Autor S. Malter am 26. August 2009
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Familie

Kindergeld und Unterhalt

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich habe ein Problem. Es geht um meine 19-jährige Tochter. Ich bin seit 1994 geschieden und erziehe meine Tochter alleine. Unterhalt für meine Tochter läuft eigentlich nur über Rechtsanwalt oder damals bis zum 12. Lebensjahr übers Jugendamt. Meine Tochter besuchte von April 08 bis Februar 09 eine berufsbildende Maßnahme über Arbeitsamt bei der DAA. Bis dahin bekam ich Unterhalt und Kindergeld. Als die Maßnahme im Februar zu Ende ging, war meine Tochter einen Tag später auf dem Arbeitsamt, um sich Ausbildungssuchend zu melden. Sie bekam ein Schreiben, welches ich der Kindergeldkasse als ganz normalen Standardbrief zuschickte, wovon ich keine Kopie machte. Ich schickte diesen Brief nicht per Einschreiben. Im Mai bekam ich dann eine Ablehnung der Kindergeldkasse, worin Sie mir sagten, dass meine Tochter nicht auf dem Arbeitsamt gemeldet ist und mir daher auch kein Kindergeld zustehen würde. Ich hatte eben das Originalschreiben an die Kindergeldkasse geschickt und die Kindergeldkasse sagte mir, sie hätten nichts bekommen. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, der immer noch in der Bearbeitung ist. Ich habe seit März kein Kindergeld und auch keinen Unterhalt für meine Tochter. Ich selbst bin seit Juni arbeitslos und weiß eigentlich gar nicht wie ich weiter leben soll. Wenn ich meinen Freund nicht hätte, der mich unterstützt, hätte ich gar nichts. Warum bekomme ich kein Kindergeld und keinen Unterhalt, obwohl meine Tochter doch nach wie vor bei mir wohnt und lebt und auch jeden Tag was Essen möchte. Ich finde dies so unfair. Mein geschiedener Mann steuerte in der Zeit von März bis heute nichts bei, aber ich muß meine Tochter trotzdem ernähren. Seit August 09 macht sie nun eine schulische Ausbildung und Bafög und Unterhalt wieder über Rechtsanwalt laufen aber auch bis jetzt noch nichts an Geld gesehen. Warum ist das so ungerecht, die Kinder müssen doch trotzdem weiter leben und essen? Wieso gibt es kein Gesetz darüber, dass Kinder, die noch im Haushalt leben, bis zum 25 Lebenjahr unterstützt werden? Egal ob vom Staat mit Kindergeld oder vom geschiedenen Partner? Unterstützung brauchen die Kinder doch trotzdem. Ja für mich schreckliche Situation, da ich manchmal nicht mehr weiter weiß. Wo bekomme ich für die Zeit von Febr. bis heute das Geld her, was meine Tochter zum Leben brauchte? Vielleicht können Sie mir weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Frau M.

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