Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Birgit Haug am 29. Oktober 2009
8891 Leser · 6 Stimmen (-2 / +4)

Kinder und Jugend

Kindergeld und Unterhalt

Sehr geehrte Frau Von Der Leyen,

ich habe ein Anliegen, welches sicher noch weiteren alleinerziehenden Müttern oder gar Vätern so geht!

Kurz zu mir und meinem momentanen Leben:
Ich bin eine alleinerziehende Mutter von einem 3 jährigen Kind. Der "Vater", welcher überhaupt kein Vater ist, sondern nur der Erzeuger, kümmert sich nicht um das Kind. Er hat kein Sorgerecht und auch kein Umgangsrecht. Er wollte das Kind von Anfang an nicht! Den Unterhalt zahlt er erst seit August 2007, da war das KInd bereits 1 Jahr und 3 Monate. Er kauft keine Geburtstags-, Weihnachts- oder sonstige Geschenke. Er kauft keine Kleidung und auch keine Nahrung für das kleine Wesen. Ich gehe Vollzeit arbeiten und teilweise muss ich auch Samstags zur Arbeit. Meine Eltern leben 60 km von unserem Wohnort entfernt, so dass ich komplett auf mich alleine gestellt bin.

Frage:
Warum darf der Erzeuger die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen? Es heißt doch Kindergeld und nicht Vatergeld oder Unterhaltspflichtigengeld. Warum darf der Erzeuger die Hälfte der Kinderbetreuungskosten bei seiner Steuer in Anrechnung bringen, obwohl die Mutter die ganzen Betreuungskosten alleine trägt? Warum hat dieser Erzeuger überhaupt ein Recht auf irgendwelche geldlichen Vorteile? Er bezahlt mir gerade mal 199 €, obwohl er bei seinen Eltern im Betrieb mitarbeitet. Er hat eine ganze Menge Schulden ok, aber die hatte er bereits vor der Geburt des Kindes und seine Mutter gibt sicher nur die unterste Grenze des Einkommens an, damit er nicht mehr Unterhalt bezahlen muss.

Hier meine Bitte:
Ist es nicht möglich hier eine Gesetzesänderung zu veranlassen? Dieser Mensch gibt ausser dem Unterhalt kein Geld für die Kleine aus. Er kommt sie ja nicht einmal besuchen!

Es kann nicht im Sinne des KIndes liegen, dass so ein Mensch noch provetiert.

Da ich das alleinige Sorgerecht habe und der Erzeuger kein Umgangsrecht, er keine weiteren finanzielle Mittel ausser dem Unterhalt zur Verfügung stellt, dass es generell so geregelt wird, dass solche Mütter bitte nicht auch noch ständig zu diesen Väter gehen müssen um irgendwelche Unterschriften einzuholen, wie zum Beispiel für die 100 % Anrechnung der Kinderbetreuungskosten.

Es wäre schön, wenn diesen Müttern, die komplett auf sich alleine gestellt sind nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt werden!

Wenn es darum geht Ideen zur Umsetzung zu bekommen, würde ich Ihnen gerne dabei helfen!

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Haug

+2

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.